Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

Zu den im Bauvorbescheidsantrag nach den Plänen des Architekten Walter Koziol, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 08.02.2018, gestellten Fragen wird wie folgt Stellung genommen, bzw. das gemeindliche Einvernehmen erklärt / nicht erklärt:

 

 

1)            Fügt sich die Variante 1, ein Einfamilienhaus mit ca. 154 m² Grundfläche und Staffelgeschoss hinsichtlich des geplanten Maßes der baulichen Nutzung in die Umgebung ein?

 

Ja, aber zu beachten ist, dass in dieser Grundfläche von 154 m² noch keine Terrassen, Balkone, Eingangsüberdachungen oder – podeste berücksichtigt sind.

 

 

2)            Fügt sich die Variante 2a, ein Doppelhaus mit ca. 200 m² Grundfläche und einer Höhenentwicklung E + 1 + D, mit einer Wandhöhe von ca. 5,90 m und einer Firsthöhe von ca. 9,35 m hinsichtlich des geplanten Maßes der baulichen Nutzung in die Umgebung ein?

 

Ja, aber zu beachten ist, dass in dieser Grundfläche von 200 m² noch keine Terrassen, Balkone, Eingangsüberdachungen oder – podeste berücksichtigt sind.

 

 

3)            Fügt sich die Variante 2b, ein Doppelhaus mit ca. 200 m² Grundfläche und einer Höhenentwicklung E + D, mit einer Wandhöhe von ca. 4,15 m und einer Firsthöhe von ca. 7,60 m hinsichtlich des geplanten Maßes der baulichen Nutzung in die Umgebung ein?

 

Ja, aber zu beachten ist, dass in dieser Grundfläche von 200 m² noch keine Terrassen, Balkone, Eingangsüberdachungen oder – podeste berücksichtigt sind.

 

 

4)            Fügt sich die Variante 3a, zwei Doppelhäuser mit je ca. 137 m² Grundfläche und einer Höhenentwicklung E + 1 + D, mit einer Wandhöhe von ca. 5,90 m und einer Firsthöhe von ca. 9,60 m hinsichtlich des geplanten Maßes der baulichen Nutzung in die Umgebung ein?

 

Nein, da sich im maßgeblichen Quartier kein Wohngebäude mit einer vergleichbaren Grundfläche und Firsthöhe findet.

 

 

5)            Fügt sich die Variante 3b, zwei Doppelhäuser mit je ca. 137 m2 Grundfläche und einer Höhenentwicklung E + D, mit einer Wandhöhe von ca. 4,15 m und einer Firsthöhe von ca. 7,70 m hinsichtlich des geplanten Maßes der baulichen Nutzung in die Umgebung ein?

 

Nein, da sich im maßgeblichen Quartier kein Wohngebäude mit einer vergleichbaren Grundfläche und Firsthöhe findet.

 

 

 

 

 

 

 

Die Varianten 1 und 2 fügen sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung ein.

 

Die Varianten 3 A und 3 B fügen sich nach Art der baulichen Nutzung in die Umgebungs-bebauung ein.

Die geplanten Bauvorhaben fügen sich mit dem Maß der baulichen Nutzung nicht in die nähere Umgebung ein, da sich im maßgeblichen Quartier kein Wohngebäude mit einer vergleichbaren Grundfläche und Firsthöhe findet.

 

Beim Bauantrag sind das natürliche und das künftige Gelände mit Höhenkoten in allen Ansichten der Planung einzutragen.

 

Einfriedungen sind als Holz-, Maschendraht- oder Metallzaun bis max. 1,30 m Höhe,
Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.

 

Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art. 47 AGBGB

·         0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von 2,00 m und

·         2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer Höhe von 2,00 m).

 

Die Müllbehälter sind in die Einfriedung zu integrieren und, falls freistehend, zur Straße hin abzupflanzen. Die Türen der Müllboxen dürfen nur nach innen geöffnet werden, ein Hinein­ragen in die öffentliche Verkehrsfläche ist unzulässig.

 

Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu ver­sickern.

 

Zum Schutz des Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.

 

Die Gemeinde empfiehlt zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und bei geeigneter Dachneigung, insbesondere bei Garagen, eine Begrünung vor­zusehen.