Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem Baumfällantrag
der Antragstellerin mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 08.02.2018, wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben entspricht wegen Fällung von „zu erhaltenden“ festgesetzten
Bäumen nicht den Festsetzungen des
Bebauungsplanes Nr. 34 / STOCKDORF.
Die erforderlichen
Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB werden befürwortet.
Die solitären Bäume sind 1-1 zu ersetzen.