Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GR Meiler


Beschluss:

 

Zu dem Bauantrag nach den Plänen des Arch.-Büros ds-architektur und stadtplanung, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 19. 02 2018, wird zustimmend Kenntnis genommen.

 

Die geplante Erweiterung des Eingangsbereiches sowie die Aufstellung der Einkaufswagen-Box entsprechen wegen Überschreitung der maximal zulässigen Grundfläche und Fällung von zwei „zum Erhalt“ festgesetzten Bäumen nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 150/GAUTING.

 

Die erforderliche Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich der Überschreitung der GR wird befürwortet, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.

 

Die erforderliche Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB für die Aufstellung der Einkaufswagen Box wird im geplanten Bereich nicht befürwortet, da sich an dieser Stelle zwei „zum Erhalt“ festgesetzte Bäume befinden.

 

Durch die Aufstellung der EKW-Box auf dem Standort der zu pflanzenden und zu erhaltenden Baumstandorte im Eingangsbereich wird der Bebauungsplan an dieser Stelle nicht mehr eingehalten.

Zudem lässt sich an den eingereichten Planunterlagen nicht erkennen ob und wo eine Ersatzpflanzung erfolgen würde.

Durch diesen Standort des Einkaufswagenhauses entsteht eine komplett unbegrünte Eingangssituation des Lidl-Marktes die es absolut zu vermeiden gilt.

 

Es ist ein Ersatzstandort nachzuweisen, wobei eine so große unbegrünte Eingangsfläche nicht gewünscht ist. Durch das Verschieben der EKW-Box könnten die Baumstandorte unberührt stehen bleiben.

 

Auch die zukünftige Einfahrtsituation des Mehrgenerationencampus sollte man aufgrund der zusammenhängenden Nutzung darstellen.