Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GR Meiler


Beschluss:

 

Zu dem Antrag auf Befreiung von der gemeindlichen Einfriedungssatzung nach den Plänen der Antragstellerin, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 14.02.2018, wird eine Ausnahme / Befreiung gemäß § 31 Abs. 1 bzw. Abs. 2 BauGB in Verbindung mit Art. 81 BayBO für einen Lärmschutzzaun aus Holz mit einer max. Höhe von 2,00 m ab Straßenniveau entlang der Ammerseestraße zugelassen, da das Grundstück an einer „lärmgeplagten“ Straße liegt.

 

Die Lärmschutzelemente sind zur Straße hin zu bepflanzen (z.B. mit Efeu).