Sitzung: 20.03.2018 BA/053/XIV.WP
Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
1.
Bürgerentscheid zur Neubebauung des Areals der alten Grundschule
GR Meiler fragt, wie bei
einem Erfolg des Bürgerbegehrens die weitere Verfahrensweise hinsichtlich der
Neubebauung des Areals der alten Grundschule geplant ist. Die Erste
Bürgermeisterin erläutert, dass dann zur Erreichung eines breiten Konsenses in
der Bürgerschaft die Durchführung von Workshops mit Bürgern erforderlich
wäre. Auf Nachfrage von GR Meiler erklärt die Erste Bürgermeisterin, dass
die Gemeinde durch das im Vorfeld des Grundstücksverkaufs durchgeführte
Bieterverfahren nicht im Bebauungsplanverfahren gebunden ist. GR Moser
äußert, dass nach dem Verkehrsgutachten künftig im Bereich des alten
Grundschulareals die Verkehrsqualitätsstufe D gegeben sein wird. Er fragt, ob
bei den Verkehrsuntersuchungen auch berücksichtigt ist, dass am westlichen Ortsrand
neue Gewerbegebiete geplant sind. Die Erste Bürgermeisterin führt aus, dass im
Verkehrsgutachten die konkrete Planung betrachtet wird; es werde künftig keine
Verschlechterung gegenüber den heutigen Verhältnissen eintreten. GR Eck
erklärt, dass im Verkehrsgutachten bereits davon ausgegangen wird, dass bis zum
Jahr 2030 eine Steigerung des Verkehrsaufkommens um 20 % eintreten wird. Im
Verkehrsgutachten werde darüber hinaus darauf hingewiesen, dass sich die
Verkehrsqualitätsstufe D nur für die Ausfahrt aus dem Areal des künftigen Wohn-
u. Geschäftshauses ergibt.
2. Winterdienst
GR Meiler äußert, dass beim Winterdienst mit dem kleinen Räumfahrzeug der
Straßenbelag durch das Räumschild beschädigt wird. Er bittet um Prüfung, wie
dies künftig vermieden werden kann. Er führt weiter aus, dass neuerdings nicht
mehr die Straße bis zu seiner Werkstatt geräumt wird; er bittet darum, beim
Bauhof nachzufragen, ob dies aus bestimmten Gründen so gehandhabt wird und zu
veranlassen, das künftig wieder die Straße bis zu seiner Werkstatt geräumt
wird.
3.
Einfriedungen und Carports
GR Meiler führt aus, dass
nach seinem Eindruck bei der Realisierung von genehmigten Bauvorhaben häufig
planabweichend gebaut wird; dies betreffe u.a. Carports und Zäune. Er fragt,
was dagegen unternommen werden kann. Die Erste Bürgermeisterin
erklärt, dass bei gravierenden Abweichungen die Baukontrolle des Landratsamts
mit der Überprüfung des betreffenden Sachverhalts beauftragt werden kann. GR Meiler
äußert, dass er beobachtet hat, dass einige Eigentümer direkt hinter den zurückgeschnittenen
Thujenhecken bis zu 2 m hohe Holzwände errichtet haben. Die Erste
Bürgermeisterin äußert, dass die Errichtung dieser Wände nicht zulässig ist.
4.
Grundstück Haus Oberland in Stockdorf
GRin Cosmovici berichtet,
dass auf dem Grundstück Haus Oberland in Stockdorf ein Altkleider-Container
aufgestellt worden ist, der einen ungepflegten Eindruck macht; sie bittet um
entsprechende Abhilfe. Die Erste Bürgermeisterin sagt zu, dass die Verwaltung
diesem Hinweis nachgehen wird.