Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


1.    Bürgerentscheid zur Neubebauung des Areals der alten Grundschule

GR Meiler fragt, wie bei einem Erfolg des Bürgerbegehrens die weitere Verfahrensweise hinsichtlich der Neubebauung des Areals der alten Grundschule geplant ist. Die Erste Bürgermeisterin erläutert, dass dann zur Erreichung eines breiten Konsenses in der Bürgerschaft die Durchführung von Workshops mit Bürgern erforderlich wäre.  Auf Nachfrage von GR Meiler erklärt die Erste Bürgermeisterin, dass die Gemeinde durch das im Vorfeld des Grundstücksverkaufs durchgeführte Bieterverfahren nicht im Bebauungsplanverfahren gebunden ist.  GR Moser äußert, dass nach dem Verkehrsgutachten  künftig im Bereich des alten Grundschulareals die Verkehrsqualitätsstufe D gegeben sein wird. Er fragt, ob bei den Verkehrsuntersuchungen auch berücksichtigt ist, dass am westlichen Ortsrand neue Gewerbegebiete geplant sind. Die Erste Bürgermeisterin führt aus, dass im Verkehrsgutachten die konkrete Planung betrachtet wird; es werde künftig keine Verschlechterung gegenüber den heutigen Verhältnissen eintreten. GR Eck erklärt, dass im Verkehrsgutachten bereits davon ausgegangen wird, dass bis zum Jahr 2030 eine Steigerung des Verkehrsaufkommens um 20 % eintreten wird. Im Verkehrsgutachten werde darüber hinaus darauf hingewiesen, dass sich die Verkehrsqualitätsstufe D nur für die Ausfahrt aus dem Areal des künftigen Wohn- u. Geschäftshauses ergibt.

 

2.    Winterdienst

GR Meiler äußert, dass beim Winterdienst mit dem kleinen Räumfahrzeug der Straßenbelag durch das Räumschild beschädigt wird. Er bittet um Prüfung, wie dies künftig vermieden werden kann. Er führt weiter aus, dass neuerdings nicht mehr die Straße bis zu seiner Werkstatt geräumt wird; er bittet darum, beim Bauhof nachzufragen, ob dies aus bestimmten Gründen so gehandhabt wird und zu veranlassen, das künftig wieder die Straße bis zu seiner Werkstatt geräumt wird.

 

3.    Einfriedungen und Carports

GR Meiler führt aus, dass nach seinem Eindruck bei der Realisierung von genehmigten Bauvorhaben häufig planabweichend gebaut wird; dies betreffe u.a. Carports und Zäune. Er fragt, was  dagegen unternommen werden kann. Die Erste Bürgermeisterin  erklärt, dass bei gravierenden Abweichungen die Baukontrolle des Landratsamts mit der Überprüfung des betreffenden Sachverhalts beauftragt werden kann. GR Meiler äußert, dass er beobachtet hat, dass einige Eigentümer direkt hinter den zurückgeschnittenen Thujenhecken bis zu 2 m hohe Holzwände errichtet haben.  Die Erste Bürgermeisterin äußert, dass die Errichtung dieser Wände nicht zulässig ist.

 

 

4.    Grundstück Haus Oberland in Stockdorf

GRin Cosmovici berichtet, dass auf dem Grundstück Haus Oberland in Stockdorf ein Altkleider-Container aufgestellt worden ist, der einen ungepflegten Eindruck macht; sie bittet um entsprechende Abhilfe. Die Erste Bürgermeisterin sagt zu, dass die Verwaltung diesem Hinweis nachgehen wird.