Abstimmung: Ja: 18, Nein: 3

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GRe Moser, Vilgertshofer

 

GR Moser sieht zwar den Antrag der Bürgerinitiative als nachvollziehbar, befürchtet jedoch, dass er rechtlich nicht zulässig sei. Er äußert die Bitte an die Verwaltung, bei künftigen Informationsveranstaltungen der Gemeinde zum Ratsbegehren im Rahmen des Fairnessgebots auch zum Bürgerbegehren zu informieren.

 

Die 1. Bürgermeisterin erwidert, dass die Gemeinde zur Verteidigung ihres eigenen Ratsbegehrens Informationsveranstaltungen durchführen könne, ohne zum Bürgerbegehren informieren zu müssen. Das Fairnessgebot sei in diesen Fällen nicht anwendbar. Sie verweist auf die Gemeindeordnung (GO).

 

GR Vilgertshofer bezieht sich auf den von Herrn Dr. Müller-Guntrum veröffentlichten Leserbrief in der SZ, mit dem dieser ihm polemisches Verhalten vorgeworfen hatte.

GR Vilgertshofer führt aus, dass nach Art. 18a Abs. 13 GO ein Bürgerentscheid die Wirkung eines Gemeinderatsbeschlusses habe. Mit der Formulierung eines Ratsbeschlusses muss für die Verwaltung deutlich erkennbar sein, was zu tun sei. Mit einem Nachsatz „kleiner und passend für Gauting“ sei dieser Anspruch nicht erfüllt, was wiederum auf die Zulässigkeit Auswirkungen habe. Auch inhaltlich sei die Fragestellung mit dem Zusatz eine andere als die, für die die Bürger ursprünglich unterschrieben haben.


Beschluss:

 

1.      Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Vorlage Ö/0684/XIV. WP.

2.      Der Gemeinderat billigt die Ablehnung des von den Vertretern des Bürgerbegehrens gestellten Antrages auf Änderung der Fragestellung für das Bürgerbegehren durch die Verwaltung aufgrund der vorgenannten dargestellten rechtlichen Gründe.