Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: Keine


Beschluss:

 

1.      Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage Ö/0685/XIV.WP.

2.      Der Gemeinderat beschließt die folgende Änderung der Richtlinie des Programms zur Förderung der Elektromobilität unter Punkt 5.4.:

Für Privatpersonen können maximal 1 Fahrzeug oder eine Ladestation pro Jahr gefördert werden. Für Unternehmen bzw. gewerbliche Nutzung können pro Jahr maximal 4 Fahrzeuge oder eine Ladestation gefördert werden. Dabei wird der Höchstförderbetrag für Elektrofahrräder oder andere Elektrofahrzeuge wie in der Richtlinie beschrieben auf 10%, maximal jedoch 600,00 € festgelegt.