Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: Keine
Beschluss:
1.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der
Beschlussvorlage Ö/0685/XIV.WP.
2.
Der Gemeinderat beschließt die folgende Änderung
der Richtlinie des Programms zur Förderung der Elektromobilität unter Punkt
5.4.:
Für Privatpersonen können maximal 1 Fahrzeug oder eine Ladestation pro Jahr
gefördert werden. Für Unternehmen bzw. gewerbliche Nutzung können pro Jahr
maximal 4 Fahrzeuge oder eine Ladestation gefördert werden. Dabei wird der
Höchstförderbetrag für Elektrofahrräder oder andere Elektrofahrzeuge wie in der
Richtlinie beschrieben auf 10%, maximal jedoch 600,00 € festgelegt.