Beschluss:
1. Der
Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache
Ö 0686) vom 13.03.2018 zur Abwägung der Anregungen aus der nochmaligen erneuten
öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 155-1/GAUTING für einen
nördlichen Teilbereich zwischen Hildegard- und Parkstraße. Die Begründung ist
Bestandteil der Beschlussfassung.
2. Die
von den Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen werden, wie in
der Begründung dargestellt, teilweise berücksichtigt.
3. Die
von Seiten der Öffentlichkeit vorgetragenen Anregungen werden, wie in der Begründung
dargestellt, teilweise berücksichtigt.
4. Die
Verwaltung wird beauftragt, die beschlossenen redaktionellen Änderungen durchzuführen.
5. Der
Bebauungsplan Nr. 155-1/GAUTING für einen nördlichen Teilbereich zwischen
Hildegard- und Parkstraße wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
6. Dieser
Beschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt zu machen und damit der
Bebauungsplan in Kraft zu setzen.