Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Die 1. Bürgermeisterin weist darauf hin, dass die Satzung hinsichtlich § 8 Gebote; Verbote; Hausrecht, Pkt. 16, Satz 2 wie folgt geändert werden solle:
„Das Filmen und
Fotografieren von fremden Personen und Gruppen ist darüber hinaus ohne deren
Einwilligung grundsätzlich nicht gestattet.“
Es folgen Wortmeldungen der GRe Mc Fadden, Jaquet, Dr. Sklarek
Beschluss:
1. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage Ö/0678 vom 12.04.2018
2. Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Satzung entsprechend dem beigefügten Entwurf über den Betrieb und die Benutzung des Sport- und Familienbades Gauting vom 03.04.2018.