Abstimmung: Ja: 22, Nein: 2

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

 

Die 1. Bürgermeisterin weist darauf hin, dass die Satzung hinsichtlich § 8 Gebote; Verbote; Hausrecht, Pkt. 16, Satz 2 wie folgt geändert werden solle:

 

„Das Filmen und Fotografieren von fremden Personen und Gruppen ist darüber hinaus ohne deren Einwilligung grundsätzlich nicht gestattet.“

 

Es folgen Wortmeldungen der GRe Mc Fadden, Jaquet, Dr. Sklarek


Beschluss:

 

1.      Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage Ö/0678 vom 12.04.2018

 

2.    Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Satzung entsprechend dem beigefügten Entwurf über den Betrieb und die Benutzung des Sport- und Familienbades Gauting vom 03.04.2018.