Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GR Dr. Sklarek
Beschluss:
Zu dem Bauantrag nach den Plänen des Architekten Jörg Neubert, mit Eingangsstempel der Gemeinde
vom 12.03.2018, wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36
Abs. 1 BauGB unter der Maßgabe erklärt, dass es sich um eine Nutzung im Sinne
des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 141/GAUTING (klinikaffine
Nutzung) handelt.
Der evtl. sich ergebende Stellplatzmehrbedarf ist durch das Landratsamt
zu prüfen und zu sichern.