Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Zu dem Bauantrag nach den Plänen von Matej Galesic, mit
Eingangsstempel der Gemeinde vom 19.03.2018,
wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB erklärt.
Im Bebauungsplan Nr.
134/GAUTING wurden keine Festsetzungen über Werbeanlagen getroffen. Das
Vorhaben entspricht den Festsetzungen der Werbeanlagensatzung. Das Grundstück
wird im Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet ausgewiesen. Die Beschränkung der
max. Höhe über Straßenoberkante bezieht sich nur auf Werbeanlagen außerhalb von
Gewerbegebieten.
Auf den umliegenden Grundstücken (Fl. Nrn. 729/18, 735/2, 735/3 und
732/0) befinden sich ebenfalls Gewerbeobjekte.