Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

Zu dem Bauantrag nach den Plänen von Matej Galesic, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 19.03.2018, wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB erklärt.

 

Im Bebauungsplan Nr. 134/GAUTING wurden keine Festsetzungen über Werbeanlagen getroffen. Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen der Werbeanlagensatzung. Das Grundstück wird im Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet ausgewiesen. Die Beschränkung der max. Höhe über Straßenoberkante bezieht sich nur auf Werbeanlagen außerhalb von Gewerbegebieten.

 

Auf den umliegenden Grundstücken (Fl. Nrn. 729/18, 735/2, 735/3 und 732/0) befinden sich ebenfalls Gewerbeobjekte.