Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung:     Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Sachvortrag:   Herr Prof. Dr. Castorph

Wortmeldung: GR Dr. Sklarek, GRin Eiglsperger, GRin Cosmovici, GRin Klinger,

GR Deschler, GR Eck


Beschluss:

 

1.    Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0692) vom 17.04.2018.

 

2.    Der Bauausschuss beschließt, für den im anliegenden Lageplan dargestellten Geltungsbereich die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gem. § 12 BauGB. Folgende Grundstücke der Gemarkung Gauting liegen innerhalb des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans: Fl.Nrn. 131, 131/2, 131/3 und 133 (Teilfl.).

 

3.    Das Bauleitplanverfahren wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB durchgeführt.

 

4.    Der vorhabenbezogene Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 187/GAUTING für ein Teilgebiet zwischen Bahnhofstraße und Schulstraße.“

 

5.    Mit der Aufstellung dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplans werden die folgenden städtebaulichen Zielsetzungen verfolgt:

 

·         Neubebauung der Grundstücke Fl.Nrn. 131, 131/3 und 133 (Teilfl.) mit einem Wohn- und Geschäftshaus

·         Erhalt und Stärkung der Aufenthaltsfunktion im Bereich des Grundstücks Fl. Nr. 131/2

Ja 11  Nein 2

 

6.    Sämtliche Kosten des Bauleitplanverfahrens sind durch den Vorhabenträger, die Firma Allgemeine Landesboden Objektgesellschaft mbH, Grünwald, zu übernehmen.

 

7.    Das Planungsbüro Claudia Schreiber Architektur und Stadtplanung, München, wird mit der Erstellung der Unterlagen für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 187/GAUTING beauftragt.

8.    Der Bauausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 187/GAUTING für ein Teilgebiet zwischen Bahnhofstraße und Schulstraße.