Einführung: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Sachvortrag: Herr Prof. Dr. Castorph
Wortmeldung: GR Dr. Sklarek, GRin Eiglsperger, GRin Cosmovici, GRin Klinger,
GR Deschler, GR Eck
Beschluss:
1.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung
(Drucksache Ö 0692) vom 17.04.2018.
2.
Der Bauausschuss beschließt, für den im anliegenden Lageplan
dargestellten Geltungsbereich die Aufstellung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplans gem. § 12 BauGB. Folgende Grundstücke der Gemarkung Gauting
liegen innerhalb des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans: Fl.Nrn. 131, 131/2, 131/3 und 133 (Teilfl.).
3.
Das Bauleitplanverfahren wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan der
Innenentwicklung nach § 13a BauGB durchgeführt.
4.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan erhält die Bezeichnung
„vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 187/GAUTING für ein Teilgebiet zwischen
Bahnhofstraße und Schulstraße.“
5.
Mit der Aufstellung dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplans werden die
folgenden städtebaulichen Zielsetzungen verfolgt:
·
Neubebauung der Grundstücke Fl.Nrn. 131, 131/3 und 133 (Teilfl.) mit einem Wohn- und
Geschäftshaus
·
Erhalt und Stärkung der Aufenthaltsfunktion im Bereich des Grundstücks
Fl. Nr. 131/2
Ja 11 Nein 2
6.
Sämtliche Kosten des Bauleitplanverfahrens sind durch den
Vorhabenträger, die Firma Allgemeine Landesboden Objektgesellschaft mbH,
Grünwald, zu übernehmen.
7.
Das Planungsbüro Claudia Schreiber Architektur und Stadtplanung,
München, wird mit der Erstellung der Unterlagen für den vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 187/GAUTING beauftragt.
8.
Der Bauausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 187/GAUTING für ein Teilgebiet zwischen
Bahnhofstraße und Schulstraße.