Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GR Moser
Beschluss:
1 Der
Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache
Ö 0693) vom 17.04.2018.
2. Berücksichtigt
bzw. teilweise berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt bzw. zur Kenntnis genommen
werden die Anregungen folgender Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des
Bebauungsplans Nr. 122-3/GAUTING
für den nördlichen Bereich der Bergstraße, entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung in dieser Beschlussvorlage:
§ Landratsamt Starnberg, Kreisbauamt
§ Landratsamt Starnberg, Untere
Immissionsschutzbehörde
§ Wasserwirtschaftsamt Weilheim
§ Regierung von Oberbayern
§ Stadtwerke München
§ Telekom
§ Bayernwerk
§ bayernets
§ vodafone
§ Würmtal-Zweckverband,
§ Abfallwirtschaftsverband Starnberg
3. Die
von Seiten der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 122-3/GAUTING für den nördlichen
Bereich der Bergstraße vorgebrachten
Anregungen werden entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung in dieser
Beschlussvorlage nicht berücksichtigt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die
beschlossenen Änderungen durchzuführen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, den entsprechend den Abwägungsbeschlüssen überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 122-3/GAUTING für den nördlichen Bereich der Bergstraße einschließlich Begründung gemäß § 13 a Abs. 1 Nr. 1 u. Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und parallel hierzu gemäß § 13 a Abs. 1 Nr. 1 u. Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB erneut die Stellungnahmen der Behörden einzuholen. Der Zeitraum der erneuten öffentlichen Auslegung wird auf zwei Wochen begrenzt.