Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Zu dem Bauantrag
nach den Plänen des Architekten Robert Kermer, mit Eingangsstempel der Gemeinde
vom 03.04.2018, wird das gemeindliche
Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB erklärt:
Der Technikraum
hält die Baugrenzen des Planfeststellungsbeschlusses ein. Das Vorhaben fügt
sich in die Umgebung ein.
Bedenken gegen die
Lackier- und Trockenkabine bestehen keine, da sich der bisherige Verbrauch an
organischen Lösungsmitteln, durch das beantragte Vorhaben, nicht ändert.
Anfallendes
Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.
Das Vorhaben
berührt archäologisch sensibles Gebiet, es ist mit Bodenfunden zu rechnen.
Bauherr und ausführende Firmen sind deswegen zu verpflichten, den Beginn der
Erdarbeiten rechtzeitig dem Landratsamt Starnberg (Tel. 08151 / 148 477)
anzuzeigen sowie jeden möglicherweise archäologisch bedeutsamen Befund umgehend
zu melden, damit sich die Untere Denkmalschutzbehörde beim Landratsamt
Starnberg vor Baubeginn wegen der Sicherung archäologisch bedeutsamer Funde mit
den Betroffenen in Verbindung setzen können.