Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

Zu dem Bauantrag nach den Plänen des Architekten Robert Kermer, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 03.04.2018, wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB erklärt:

 

Der Technikraum hält die Baugrenzen des Planfeststellungsbeschlusses ein. Das Vorhaben fügt sich in die Umgebung ein.

 

 

Bedenken gegen die Lackier- und Trockenkabine bestehen keine, da sich der bisherige Verbrauch an organischen Lösungsmitteln, durch das beantragte Vorhaben, nicht ändert.

 

Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.

 

Das Vorhaben berührt archäologisch sensibles Gebiet, es ist mit Bodenfunden zu rechnen. Bauherr und ausführende Firmen sind deswegen zu verpflichten, den Beginn der Erdarbeiten rechtzeitig dem Landratsamt Starnberg (Tel. 08151 / 148 477) anzuzeigen sowie jeden möglicherweise archäologisch bedeutsamen Befund umgehend zu melden, damit sich die Untere Denkmalschutzbehörde beim Landratsamt Starnberg vor Baubeginn wegen der Sicherung archäologisch bedeutsamer Funde mit den Betroffenen in Verbindung setzen können.