Ein Bürger erkundigt sich, ob die Gemeinde in ihrer weiteren Planung einen gemeinsamen Konsent mit den Gegnern des Ratsbegehrens suchen werde.

Die 1. Bürgermeisterin erwidert, dass der Bürgerentscheid ein klares Ergebnis gezeigt habe.

Der Bürgerentscheid gibt einen rechtlichen Rahmen vor, an den die Gemeinde gebunden ist.

Die im Ratsbegehren gefassten Beschlüsse sind demnach Grundlage für die weitere Planung.