Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Beschluss:

 

1.         Der Bauausschuss nimmt zustimmend Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0524) vom 08.05.2018, mit der der erste Planentwurf zum Bebauungsplan Nr. 137-2/GAUTING für einen Teilbereich südöstlich der Königswieser Straße vorgestellt wird.

 

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, das Bebauungsplanverfahren Nr. 137-2/GAUTING auf Grundlage des zustimmend zur Kenntnis genommenen Planentwurfs weiter zu betrei­ben und die öffentliche Auslegung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB im beschleunigten Verfahren durchzuführen. Eine Verlängerung der Ausle­gungsfrist ist nicht erforderlich, da kein wichtiger Grund vorliegt: Es handelt sich um die Fortschreibung des Bestands auf Grundlage vorhandener, aber vom Gericht auf­gehobener Bebauungspläne im Innenbereich ohne erhebliche Umweltauswirkungen. Eine Auslegung in den Ferien ist zulässig und hier unproblematisch, da es nur eine Woche betrifft