Sitzung: 15.05.2018 BA/055/XIV.WP
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0
Vorlage: Ö/0524/XIV.WP
Beschluss:
1. Der
Bauausschuss nimmt zustimmend Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung
(Drucksache Ö 0524) vom 08.05.2018, mit der der erste Planentwurf zum
Bebauungsplan Nr. 137-2/GAUTING für einen Teilbereich südöstlich der
Königswieser Straße vorgestellt wird.
2. Die
Verwaltung wird beauftragt, das Bebauungsplanverfahren Nr. 137-2/GAUTING auf
Grundlage des zustimmend zur Kenntnis genommenen Planentwurfs weiter zu betreiben
und die öffentliche Auslegung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
im beschleunigten Verfahren durchzuführen. Eine Verlängerung der Auslegungsfrist
ist nicht erforderlich, da kein wichtiger Grund vorliegt: Es handelt sich um
die Fortschreibung des Bestands auf Grundlage vorhandener, aber vom Gericht aufgehobener
Bebauungspläne im Innenbereich ohne erhebliche Umweltauswirkungen. Eine
Auslegung in den Ferien ist zulässig und hier unproblematisch, da es nur eine
Woche betrifft