Sitzung: 15.05.2018 BA/055/XIV.WP
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0
Vorlage: Ö/0704/XIV.WP
Beschluss:
1. Der
Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache
Ö 0704) vom 08.05.2018.
2. Berücksichtigt
bzw. teilweise berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt bzw. zur Kenntnis genommen
werden die Anregungen folgender Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des
Bebauungsplans Nr.
131-1/GAUTING für den nördlichen Bereich der Bergstraße, entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung
in dieser Beschlussvorlage:
§ Landratsamt Starnberg, Kreisbauamt
§ Landratsamt Starnberg, Untere Immissionsschutzbehörde
§ Wasserwirtschaftsamt Weilheim
§ Regierung von Oberbayern
§ Stadtwerke München
§ Bayernwerk
§ Würmtal-Zweckverband
§ Abfallwirtschaftsverband Starnberg
§ Kreisbrandinspektion
3. Die
von Seiten der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 131-1/GAUTING für den
nördlichen Bereich der Bergstraße vorgebrachten
Anregungen werden entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung in dieser
Beschlussvorlage berücksichtigt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die
beschlossenen Änderungen durchzuführen.
5. Die
Verwaltung wird beauftragt, den entsprechend den Abwägungsbeschlüssen überarbeiteten
Entwurf des Bebauungsplans Nr. 131-1/GAUTING für einen Teilbereich westlich der Hubertusstraße zwischen Einmündung
Wolfgang Krämer-Str. und Einmündung Nimrodstr. einschließlich Begründung gemäß § 13 a Abs. 1 Nr. 1 u. Abs. 2 Nr. 1
i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und parallel hierzu
gemäß § 13 a Abs. 1 Nr. 1 u. Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB erneut die
Stellungnahmen der Behörden einzuholen. Der Zeitraum der erneuten öffentlichen
Auslegung wird auf zwei Wochen begrenzt.