Beschluss:

 

1.         Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0704) vom 08.05.2018.

 

2.         Berücksichtigt bzw. teilweise berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt bzw. zur Kenntnis genommen werden die Anregungen folgender Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 131-1/GAUTING für den nördlichen Bereich der Bergstraße, entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung in dieser Beschlussvorlage:

 

§     Landratsamt Starnberg, Kreisbauamt

§     Landratsamt Starnberg, Untere Immissionsschutzbehörde

§     Wasserwirtschaftsamt Weilheim

§     Regierung von Oberbayern

§     Stadtwerke München

§     Bayernwerk

§     Würmtal-Zweckverband

§     Abfallwirtschaftsverband Starnberg

§     Kreisbrandinspektion

 

3.         Die von Seiten der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 131-1/GAUTING für den nördlichen Bereich der Bergstraße vorgebrachten Anregungen werden entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung in dieser Beschlussvorlage berücksichtigt.

 

4.         Die Verwaltung wird beauftragt, die beschlossenen Änderungen durchzuführen.

 

5.         Die Verwaltung wird beauftragt, den entsprechend den Abwägungsbeschlüssen überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 131-1/GAUTING für einen Teilbereich westlich der Hubertusstraße zwischen Einmündung Wolfgang Krämer-Str. und Einmündung Nimrodstr. einschließlich Begrün­dung gemäß § 13 a Abs. 1 Nr. 1 u. Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und parallel hierzu gemäß § 13 a Abs. 1 Nr. 1 u. Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB erneut die Stellungnahmen der Behörden einzuholen. Der Zeitraum der erneuten öffentlichen Auslegung wird auf zwei Wochen begrenzt.