Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem Bauantrag nach den Plänen des Architekten Walter Mayer, mit Eingangsstempel der Gemeinde
vom 03.05.2018, wird zustimmend Kenntnis
genommen.
Das Vorhaben entspricht wegen Überschreitung der Geschossflächenzahl und
der Wandhöhe sowie der Anzahl der Garagenstellplätze nicht den Festsetzungen
des Bebauungsplanes Nr. 113 / GAUTING.
Die erforderlichen Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB für
die Überschreitung der Geschossflächenzahl und der Wandhöhe werden befürwortet,
da es sich um minimale Abweichungen handelt und die Grundzüge der Planung nicht
berührt werden.
Gem. der Festsetzung Nr. 8.1 des Bebauungsplanes Nr. 113 / GAUTING darf
je Wohneinheit höchstens ein Garagenstellplatz errichtet werden. Im
vorliegenden Fall werden zwei Garagenstellplätze zu viel auf dem Baugrundstück
nachgewiesen. Eine Befreiung wird nicht erteilt, da es sich um Bestandsgaragen
handelt.
Einfriedungen sind
in einer Höhe von höchstens 1,30 m Höhe als sockellose Holzzäune mit
senkrechter Lattung oder als Maschendraht mit Hinterpflanzung auszuführen.
Hecken sind bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.
Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art.
47 AGBGB
·
0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu
einer Höhe von 2,00 m und
·
2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer
Höhe von 2,00 m).
Oberflächenbefestigungen
dürfen nur mit wasserdurchlässigen Belägen versehen werden.
Anfallendes
Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.
Die Müllbehälter sind in die Einfriedung zu integrieren und, falls
freistehend, zur Straße hin abzupflanzen. Die Türen der Müllboxen dürfen nur
nach innen geöffnet werden, ein Hineinragen in die öffentliche Verkehrsfläche
ist unzulässig.
Zum Schutz des
Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die
Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von
Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.
Die Gemeinde
empfiehlt zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und -
bei geeigneter Dachneigung, insbesondere bei Garagen - eine Begrünung
vorzusehen.