Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GR Thaler
Beschluss:
Von dem
Baumfällantrag der Antragsteller mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 02.05.2018, wird ablehnend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben
entspricht wegen Fällung eines als „zu erhaltend“ festgesetzten
Baumes nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 131/Gauting + 1. Änderung.
Die erforderliche
Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird nicht befürwortet.
Stellungnahme
Umwelt 17.05.18
Es handelt sich hierbei um eine relativ freistehende Buche. Im unteren Stammbereich weist sie keine Beastung mehr auf. Warum das so ist, lässt sich aktuell nicht feststellen.
Durch diese Krone im oberen Stammbereich entsteht ein Art Wipfel, der bei starkem Wind dann weit hin und her geneigt wird.
Anhand der aktuellen Lage sind keine offensichtlichen Schäden am Baum zu erkennen, auch sind keine Bodenaufwölbungen erkennbar.
Eine akute Gefahr ist vorerst nicht anzunehmen.
Der Fällantrag ist vorerst abzulehnen.