Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem
Baumfällantrag des Antragstellers mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 07.05.2018, wird ablehnend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben
entspricht wegen Fällung eines als „zu pflanzend“
und damit als „zu erhaltend“ festgesetzten
Baumes nicht den Festsetzungen
des Bebauungsplanes Nr. 112/Gauting.
Die erforderliche
Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird nicht befürwortet.
Stellungnahme
Umwelt 17.05.18
Die Notwendigkeit der Fällung wird aktuell nicht gesehen.
Es wird empfohlen die Wurzeln im Pflasterbereich zu kappen, sofern es keine Starkwurzeln sind. Das lässt sich allerdings erst sagen, wenn der Pflasterbelag abgenommen wurde.
Zudem empfehlen wir die Aufastung, so dass die unteren Äste nicht mehr soweit ans Haus reichen.