Abstimmung: Ja: 2, Nein: 11

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GRin Franke, GRin Eiglsperger, GR Dr. Sklarek, GR Thaler, GR B. Kössinger, GR Jaquet, GR Eck, GRin Klinger, GRin Pahl, GRin Hundesrügge


Beschluss:

 

  1. Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage Ö/0705/XIV.WP und vom Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Gemeinderat vom 31.05.2018.

 

Ja 13  Nein 0

 

2.    Der Bauausschuss fasst hinsichtlich der Einrichtung von Fahrradschutzstreifen entlang        der Münchener Straße folgende Beschlüsse:

 

a)    Einrichtung eines durchgehenden Radschutzstreifens ortsauswärts vom Zentrum/August-   Hörmann-Platz bis zum Münchener Berg.

 

Ja 13  Nein 0

 

b)    Einrichtung eines durchgehenden beidseitigen Radschutzstreifens,  ortseinwärts von der Münchener Straße/Münchener Berg bis zum August-Hörmann-Platz/Zentrum unter Inkaufnahme des Wegfalls der Parkplätze an der Straße vor dem Restaurant Mythos.

 

Ja 3  Nein 10

 

c)    Für eine zeitgemäße Sicherung des Fahrradverkehrs sowie der Fußgänger und Entlastung der Ortsdurchfahrt vom KFZ-Verkehr werden gemäß den Empfehlungen des beauftragten Verkehrsbüros SVK, des Straßenbauamts Weilheim, des Landratsamts Starnberg und der Staatsregierung beidseitige Fahrradschutzstreifen auf der gesamten Ausbaustrecke der Münchener Straße aufgebracht.

Für den Fall, dass der Grunderwerb an der Münchener Straße/Hörmannplatz nicht zustande kommt, wird/werden der/die Radschutzstreifen an der Stelle, an der die dafür nötige Straßenbreite nicht erreicht werden kann, unterbrochen. Der ortseinwärtsführende Radschutzstreifen wird ebenso auf Höhe des „Mythos“ (Münchener Str. 57) unterbrochen, falls dies die Schaffung von Parkplätzen ermöglicht und die Regelung für das Be- und Entladen erleichtert.

 

Ja 3  Nein 10

 

d)    Einrichtung eines Radschutzstreifens ab der Grundstücksgrenze Münchener tr. 55 / Münchener Str. 57 ortseinwärts bis zum August-Hörmann-Platz/Zentrum.

 

Ja 11  Nein 2

 

e)    Bei einem Fahrbahnquerschnitt von 7,50 m und breiter werden die Schutzstreifen in der für die Sicherheit der Fahrradfahrer von allen genannten Akteuren empfohlenen Breite

Von 1,50 m angelegt

 

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.


Damit ist der Antrag abgelehnt.