Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: keine
Beschluss:
1. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage Ö 0709 und dem Empfehlungsbeschluss des HFA.
2. Der Gemeinderat beschließt die folgende 1. Änderungssatzung zur Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes und über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Gemeindebürger vom 29.09.2015
1. Änderungssatzung zur
Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes und
über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Gemeindebürger
vom Ausfertigungsdatum
Die Gemeinde Gauting erlässt aufgrund der
Art. 23 Satz 1 und 20a Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796; BayRS
2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 2 Abs. 3 des Gesetzes vom 15. Mai 2018
(GVBl. S. 260) sowie gemäß § 10 Europawahlordnung
in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Mai 1994 (BGBl. I S. 957), zuletzt
geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Mai 2018 (BGBl. I S. 570), § 10 Bundeswahlordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 2002
(BGBl. I S. 1376), zuletzt geändert durch
Artikel 5 des Gesetzes vom 8. Juni 2017 (BGBl. I S. 1570) und § 9 Landeswahlordnung (LWO) vom 16. Februar 2003 (GVBl. S. 62, BayRS
111-1-1-I), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23. Februar 2018 (GVBl. S.
74) folgende Änderungssatzung zur Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen
Gemeindeverfassungsrechtes und über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen
Gemeindebürger:
§ 1
In § 6 Abs. 1 S. 2 wird der Betrag wie folgt geändert: „ 30,-- €“.
§ 2
Der § 6 Abs. 3
wird wie folgt neu gefasst:
„ (3) Die
ehrenamtlichen Mitglieder von Wahlvorständen erhalten für ihre Tätigkeit eine
pauschale Entschädigung in Höhe von
bei Gemeinde- und Landkreiswahlen 100,--
€
(Wahlen zum Gemeinderat, Kreistag,
Bürgermeister- und Landratswahl)
bei Landtags- und Bezirkswahlen 80,--
€
bei Europa- und Bundestagswahlen,
gesonderte Bürgermeister- und/ oder
Landratswahl,
gesonderte Volks- und/ oder
Bürgerentscheide 60,--
€
Fallen zwei Wahlen
/ Entscheide zusammen (ausgenommen Landtags- und Bezirkswahl sowie
Bürgermeister- und Landratswahl), wird der Satz um 20,00 € erhöht. Es wird
jedoch maximal der Satz für die Gemeinde- und Landkreiswahlen gewährt.
Ab drei Wahlen /
Entscheide wird der Satz für die
Gemeinde- und Landkreiswahlen gewährt.
Erstreckt sich die
Stimmenauszählung über mehrere Tage, so beträgt die Entschädigung für jeden
weiteren vollen Tag jeweils 40,00 €.“
§ 3
Die Änderung dieser Satzung tritt eine
Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Ausgefertigt:
Gauting, den [Datum
der Ausfertigung]
Dr. Brigitte Kössinger
Erste Bürgermeisterin