Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: keine


Beschluss:

 

1.      Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage Ö 0709 und dem Empfehlungsbeschluss des HFA.

2.      Der Gemeinderat beschließt die folgende 1. Änderungssatzung zur Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes und über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Gemeindebürger vom 29.09.2015  

 

1. Änderungssatzung zur Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes und über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Gemeindebürger

vom Ausfertigungsdatum

 


Die Gemeinde Gauting erlässt aufgrund der Art. 23 Satz 1 und 20a Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796; BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 2 Abs. 3 des Gesetzes vom 15. Mai 2018 (GVBl. S. 260) sowie gemäß § 10  Europawahlordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Mai 1994 (BGBl. I S. 957), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Mai 2018 (BGBl. I S. 570), § 10 Bundeswahlordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 2002 (BGBl. I S. 1376), zuletzt geändert durch

Artikel 5 des Gesetzes vom 8. Juni 2017 (BGBl. I S. 1570) und § 9 Landeswahlordnung (LWO) vom 16. Februar 2003 (GVBl. S. 62, BayRS 111-1-1-I), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23. Februar 2018 (GVBl. S. 74) folgende Änderungssatzung zur Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes und über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Gemeindebürger:

 

 

§ 1

 

In § 6 Abs. 1 S. 2 wird der Betrag wie folgt geändert: „ 30,-- €“.

 

§ 2

 

Der § 6 Abs. 3 wird wie folgt neu gefasst:

 

„ (3) Die ehrenamtlichen Mitglieder von Wahlvorständen erhalten für ihre Tätigkeit eine pauschale Entschädigung in Höhe von

 

          bei Gemeinde- und Landkreiswahlen                                                                      100,-- €

          (Wahlen zum Gemeinderat, Kreistag, Bürgermeister- und Landratswahl)

 

          bei Landtags- und Bezirkswahlen                                                                              80,-- €

 

 

 

          bei Europa- und Bundestagswahlen,                                                                                  

          gesonderte Bürgermeister- und/ oder Landratswahl,

          gesonderte Volks- und/ oder Bürgerentscheide                                                        60,-- €

 

Fallen zwei Wahlen / Entscheide zusammen (ausgenommen Landtags- und Bezirkswahl sowie Bürgermeister- und Landratswahl), wird der Satz um 20,00 € erhöht. Es wird jedoch maximal der Satz für die Gemeinde- und Landkreiswahlen gewährt.

 

Ab drei Wahlen / Entscheide wird der Satz für die  Gemeinde- und Landkreiswahlen gewährt. 

 

Erstreckt sich die Stimmenauszählung über mehrere Tage, so beträgt die Entschädigung für jeden weiteren vollen Tag jeweils 40,00 €.“

 

§ 3

 

Die Änderung dieser Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Ausgefertigt:

Gauting, den [Datum der Ausfertigung]

 

 

Dr. Brigitte Kössinger

Erste Bürgermeisterin