Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Ergänzende Ausführungen: Herr RA Beisser, Rechtsanwaltskanzlei Döring Spieß, München

 

Erläuterungen zu Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

 

Die 1. Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger erläutert die einzelnen Stellungnahmen.

 

GRin Franke bezieht sich auf die Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde zu Pkt. 3 „Luftschadstoffe“ und ist der Meinung, dass der Rat den Bedenken zustimmen müsse. Auch sie sei der Ansicht, dass es sich bei der prognostizierten Zunahme der durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke (DTV) um 1.800 Pkw um einen erheblichen Anstieg handele.

 

GRin Pahl stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung, der Stellungnahme der Immissionsschutzbehörde zu folgen.

 

Die 1. Bürgermeisterin stellt den Antrag zur Abstimmung.

 

Es ergeht folgender Beschluss:

 

Der Stellungnahme der Immissionsschutzbehörde zu Punkt 3 wird zugestimmt.

 

Ja 4  Nein 15

 

Im Anschluss stellt die 1. Bürgermeisterin die Vorschläge der Verwaltung zu den Stellungnahmen zur Abstimmung (hier Punkt 1 bis 3 des Beschlussvorschlags der Verwaltung). Ergebnis der Abstimmung siehe Beschluss.

 

Erläuterung zu Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Änderungsverfahren

 

Die 1. Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger erläutert die einzelnen Stellungnahmen der Verwaltung und führt aus, dass diese nach erfolgter Protokollgenehmigung durch den Gemeinderat den entsprechenden Personen, auf deren Einwendungen Bezug genommen wird, zugestellt werden.

 

GR Eck weist darauf hin, dass die Hangkante, auf die in Pkt. 3 „Bäume an der Rafael-Katz-Straße“ Bezug genommene wird, im Zuge der Neugestaltung des Bahnhofsgeländes im Jahr 1902 angelegt wurde, d.h. dass es sich hierbei nicht um eine natürliche Terrasse handele.

 

Des Weiteren merkt er an, dass die zu Pkt. 5 „Erschließung“ genannte Verkehrsqualitätsstufe D falsch sei. Vielmehr handele es sich hierbei um die Verkehrsqualitätsstufe C. Gleiches gilt für Pkt. 7.1 „ISEK“ sowie für Pkt. 7.5 „Erschließung“. In beiden Fällen muss im Fließtext die Verkehrsqualitätsstufe D in C abgeändert werden.

Erklärend hierzu merkt GR Moser an, dass im Bereich Hauptplatz die Stufe D vorliege, jedoch nicht im Verkehrsbereich um den Bahnhof.

 

GR Franke begründet die Ablehnung des Flächennutzungsplans ihrer Fraktion aufgrund folgender Forderungen:

-       Mischgebiet statt Sondergebiet, dadurch Reduzierung der Einzelhandelsfläche auf max. 1.200 m² und Begrenzung der max. Immissionsschutzwerte.

-       Beibehaltung des vorhandenen Baumbestandes

-       Einbindung in das Gesamtverkehrskonzept

-       Ablehnung einer Stichstraße und des oberirdischen Parkplatzes

-       Forderung nach KfZ-reduzierender Planung

 

RA Beisser führt aus, dass die Immissionswerte beim Sondergebiet dieselben seien, wie beim Mischgebiet. Die meisten Mischgebiete seien funktionslos geworden, da es das Kleingewerbe in der Vielzahl nicht mehr gebe; Leerstände seien die Folge.

 

Es folgen Wortmeldungen der GRe Ebner, Knape, Vilgertshofer, Moser, Hundesrügge

 

GRin Pahl stellt einen Antrag auf Beendigung der Debatte.

 

Die 1. Bürgermeisterin stellt den Antrag auf Beendigung der Debatt zur Abstimmung mit dem Ergebnis:

 

Ja 18  Nein 1

 

Im Anschluss erfolgt die Abstimmung der Punkte 3 bis 5 des Beschlussvorschlages der Verwaltung mit der Maßgabe, die entsprechenden Textstellen „Verkehrsqualitätsstufe D“ in „Verkehrsqualitätsstufe C“ in der Stellungnahme der Verwaltung zu ändern.


Beschluss:

 

1.         Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0710) vom 11.06.2018.

 

2.         Berücksichtigt bzw. zur Kenntnis genommen bzw. nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen der nachfolgend aufgeführten Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der Unterlagen über die 46. Änderung des Flächennutzungsplans für ein Teilgebiet zwischen Bahnhofstr., Ammerseestr. und Rafael Katz-Str. in Gauting, entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage:

 

2.1       Bayernets

2.2       Deutsche Bahn AG DB Immobilien

2.3       Deutsche Telekom

2.4       Eisenbahn-Bundesamt

2.5       Landratsamt Starnberg, Kreisbauamt

2.6       Landratsamt Starnberg, Untere Bodenschutzbehörde

2.7       Landratsamt Starnberg, Untere Immissionsschutzbehörde

2.8       Regierung von Oberbayern

2.9       Regionaler Planungsverband

2.10     Vodafone Kabel Deutschland

2.11     Wasserwirtschaftsamt Weilheim

Ja 19  Nein 0

 

3.         Die von Bürgern im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 46. Änderung des Flächennutzungsplans für ein Teilgebiet zwischen Bahnhofstr., Ammerseestr. und Rafael Katz-Str. in Gauting vorgetragenen Anregungen werden entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage zur Kenntnis genommen bzw. nicht berücksichtigt.

 

4.         Der Gemeinderat fasst den Feststellungsbeschluss zur 46. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Gauting für ein Teilgebiet zwischen Bahnhofstr., Ammerseestr. und Rafael Katz-Str. in Gauting.

 

5.         Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung für die 46. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Gauting für ein Teilgebiet zwischen Bahnhofstr., Ammerseestr. und Rafael Katz-Str. in Gauting zu beantragen und nach Vorliegen der Genehmigung diese 46. Änderung des Flächennutzungsplanes durch öffentliche Bekannt­machung in Kraft zu setzen.

Ja 16  Nein 3