Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 2

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GR Meiler, GRin Pahl, GRin Klinger, GR Deschler


Beschluss:

 

Zu dem Antrag auf Befreiung von der gemeindlichen Einfriedungssatzung nach den Plänen der Antragsteller, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 28.05.2018, wird eine Ausnahme / Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit Art. 81 BayBO zugelassen, da das Grundstück nach Westen hin direkt an der Würm liegt.