Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Zu dem Antrag auf Nutzungsänderung nach den Plänen der
Architektin Elisabeth Stürzer, mit
Eingangsstempel der Gemeinde vom 22.05.2018,
wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB erklärt.
Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des in Aufstellung befindlichen
Bebauungsplanes Nr. 132 / GAUTING.
Der evtl.
Stellplatzbedarf ist durch das Landratsamt Starnberg zu ermitteln und zu
sichern.
Hinweis an das
Landratsamt:
Die Belichtung und
Belüftung einiger Aufenthaltsräume ist nur durch Dachflächenfenster
gewährleistet.
Der vorgeschriebene Kinderspielplatz kann nicht nachgewiesen werden.