Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

Zu dem Antrag auf Nutzungsänderung nach den Plänen der Architektin Elisabeth Stürzer, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 22.05.2018, wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB erklärt.

 

Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 132 / GAUTING.

 

Der evtl. Stellplatzbedarf ist durch das Landratsamt Starnberg zu ermitteln und zu sichern.

 

Hinweis an das Landratsamt:

Die Belichtung und Belüftung einiger Aufenthaltsräume ist nur durch Dachflächenfenster gewährleistet.

 

Der vorgeschriebene Kinderspielplatz kann nicht nachgewiesen werden.