Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Zu dem Bauantrag nach den Plänen des Architekten Martin Cotter, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 24.05.2018,
wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB erklärt und eine
Ausnahme von der Veränderungssperre befürwortet.
Das Vorhaben fügt
sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung ein.
Mit der
Baugenehmigung des LRA Starnberg vom 06.06.2005 (Az. 40-B-2005-381-7; Umbau des
Einfamilienhauses) wurde der dritte Stellplatz vor der Garage bereits
genehmigt.