Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

Zu dem Bauantrag nach den Plänen des Architekten Martin Cotter, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 24.05.2018, wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB erklärt und eine Ausnahme von der Veränderungssperre befürwortet.

 

Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung ein.

 

Mit der Baugenehmigung des LRA Starnberg vom 06.06.2005 (Az. 40-B-2005-381-7; Umbau des Einfamilienhauses) wurde der dritte Stellplatz vor der Garage bereits genehmigt.