Sitzung: 26.06.2018 BA/057/XIV.WP
Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
1. Realisierungswettbewerb Bebauungsplan Nr.
100/GAUTING
Die Erste Bürgermeisterin gibt bekannt, dass das Planungsbüro H2R
Architekten aus München, das den ersten Preis beim Realisierungswettbewerb für
das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 100/GAUTING erhalten hat, durch die
Verwaltung mit der Erarbeitung eines Rahmenplans für dieses Gebiet beauftragt
werden wird. Diese Rahmenplanung soll als Grundlage für die erforderliche
Neuaufstellung eines Bebauungsplans für diesen Bereich dienen.
2. Salettl Schloß Fußberg
GR Thaler äußert, dass in dem Lokal im Salettl von Schloß Fußberg Unterschriftenlisten
ausliegen, mit denen für die Durchführung von mehr musikalischen
Veranstaltungen im Lokal geworben wird. Die Erste Bürgermeisterin erklärt, dass
dies nicht im Belieben der Gemeinde liegt, sondern dass hierzu in der
Baugenehmigung konkrete Festlegungen getroffen worden sind.
Anmerkung der Verwaltung:
Im Baugenehmigungsbescheid für den Betrieb des Lokals im Salettl ist
festgelegt, dass nur Hintergrundmusik gespielt werden darf. Für
geräuschrelevante Änderungen im Betriebsablauf, wie z.B. das Abspielen lauter
Musik ist durch eine schalltechnische Untersuchung die Nutzungsverträglichkeit
mit er umgebenden Wohnbebauung nachzuweisen.
3. Eiche an der Forstenrieder-Park-Str.
GR Meiler fragt an, ob eine große Eiche, die an der Forstenrieder-Park-Str.
steht, geschützt ist.
Anmerkung der Verwaltung:
Diese Eiche ist kein eingetragenes Naturdenkmal und daher nicht
geschützt.
4. ARAL-Tankstelle an der Münchener Straße
GR Meiler ragt, warum auf dem Grundstück der ARAL-Tankstelle an der
Münchener Straße keine Bäume gepflanzt wurden. Die Erste Bürgermeisterin
erklärt, dass dies vermutlich nicht geplant war.
Anmerkung der Verwaltung:
Nach den Baugenehmigungsunterlagen war auf diesem Grundstück keine
Baumpflanzung geplant.
5. Forstenrieder-Park-Str.
GR Meiler weist darauf hin, dass am Ende der Forstenrieder-Park-Str. ein
Container mit Alteisen steht. Die Erste Bürgermeisterin sagt zu, dass dies ans
Landratsamt mit der Bitte um bauaufsichtliche Prüfung geleitet wird.
6. Grundstück Starnberger Str. 24 in Gauting
GR Meiler fragt, ob im Zuge der Neubebauung des Grundstücks Starnberger
Str. 24 in Gauting Grunderwerb durch die Gemeinde vorgesehen war.
Anmerkung der Verwaltung:
Für den Gehweg an der Starnberger Straße im Bereich dieses Grundstück
ist eine notariell beurkundete Grundabtretung durchgeführt worden.