Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Beschluss:

 

1.         Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksa­che Ö 0716) vom 22.06.2018.

 

2.         Berücksichtigt bzw. zur Kenntnis genommen bzw. nicht berücksichtigt werden die Anregungen des Landratsamts Starnberg, Kreisbauamt, zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 122-3/GAUTING für den nördlichen Bereich der Bergstraße, entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung in dieser Beschlussvorlage:

 

3.         Berücksichtigt bzw. teilweise berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt werden die von Seiten der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 122-3/GAUTING für den nördlichen Bereich der Bergstraße vorgebrachten Anregungen, entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung in dieser Beschlussvorlage:

 

4.         Die Verwaltung wird beauftragt, die beschlossenen Änderungen durchzuführen.

 

5.         Die Verwaltung wird beauftragt, den entsprechend den Abwägungsbeschlüssen überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 122-3/GAUTING für den nördlichen Bereich der Bergstraße einschließlich Begrün­dung gemäß § 13 a Abs. 1 Nr. 1 u. Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und parallel hierzu gemäß § 13 a Abs. 1 Nr. 1 u. Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB erneut die Stellungnahmen der Behörden einzuholen. Der Zeitraum der erneuten öffentlichen Auslegung wird auf zwei Wochen begrenzt. Anregungen sind nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen der Planunterlagen zulässig.