Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Ergänzende Ausführungen: RA Herr Beisse, Kanzlei Döring Spieß, München

 

Die 1. Bürgermeisterin erläutert, dass über die Abwägungen der eingegangenen Anregungen einzeln Beschluss gefasst werde. Mehrfachnennungen kommen nur einmal zur Abstimmung.


Beschluss:

 

1.         Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0717) vom 22.06.2018.

 

2.         Berücksichtigt bzw. zur Kenntnis genommen bzw. nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen der nachfolgend aufgeführten Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der Unterlagen über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 182/GAUTING für ein Teilgebiet zwischen Bahnhofstr., Ammerseestr. und Rafael Katz-Str., entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage:

2.1       AWISTA

Ja 19  Nein 1

2.2       Bayernwerk Netz GmbH

Ja 19  Nein 1

2.3       Deutsche Bahn AG

Ja 20  Nein 0

2.4       Deutsche Telekom

Zur Kenntnis genommen

2.5       Eisenbahn-Bundesamt

Zur Kenntnis genommen

2.6       IHK für München u.Oberbayern

Ja 17  Nein 3

2.7       Kreisbrandinspektion Starnberg

Zur Kenntnis genommen

2.8       Landratsamt Starnberg, Kreisbauamt

Ja 17  Nein 3

2.9       Landratsamt Starnberg, Untere Bodenschutzbehörde

Zur Kenntnis genommen

2.10     Landratsamt Starnberg, Untere Immissionsschutzbehörde

Ja 17  Nein 3

2.11     Landratsamt Starnberg, Untere Naturschutzbehörde

Zur Kenntnis genommen

2.12     Landratsamt Starnberg, Untere Straßenverkehrsbehörde

Ja 17  Nein 4

2.13     Regierung von Oberbayern

Zur Kenntnis genommen

2.14     Regionaler Planungsverband München

Zur Kenntnis genommen

2.15     Staatl. Bauamt Weilheim

Ja 17  Nein 4

2.16     SWM Infrastruktur Region

Zur Kenntnis genommen

2.17     Vodafone Kabel Deutschland

Zur Kenntnis genommen

2.18     Wasserwirtschaftsamt Weilheim

Ja 21  Nein 0

2.19     Würmtal-Zweckverband

Zur Kenntnis genommen

 

3.         Die von Bürgern im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der Unterlagen über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 182/GAUTING für ein Teilgebiet zwischen Bahnhofstr., Ammerseestr. und Rafael Katz-Str. vorgetragenen Anregungen werden entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage zur Kenntnis genommen bzw. berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.

 

            Die Abstimmungsergebnisse sind der Anlage zu diesem Beschluss zu entnehmen.

 

4.         Der Gemeinderat fasst den Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 182/GAUTING mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1772) in Verbindung mit Art. 23 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I) – in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung –mit Vorhaben- und Erschließungsplan und der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

Ja 19  Nein 3

 

5.         Der Gemeinderat beschließt gleichzeitig, den unterliegenden Baulinienplan „Nr. 6 Gauting“ (in Kraft getreten am 30.06.1953) und den unterliegenden Bebauungsplan „Nr. 130/GAUTING“ (in Kraft getreten am 02.06.2000) im Überschneidungsbereich aufzuheben.

Ja 19  Nein 3


GR Ebner kommt um 19.45 Uhr zur Sitzung. Er nimmt ab Pkt. 2.12 des Beschlusses an der Abstimmung teil.

 

GR Thaler kommt um 19.54 Uhr zur Sitzung. Er nimmt ab Pkt. 3 des Beschlusses an der Abstimmung teil.