Sitzung: 10.07.2018 GR/051/XIV.WP
Vorlage: Ö/0717/XIV.WP
Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Ergänzende Ausführungen: RA Herr Beisse, Kanzlei Döring Spieß, München
Die 1. Bürgermeisterin erläutert, dass über die Abwägungen der eingegangenen Anregungen einzeln Beschluss gefasst werde. Mehrfachnennungen kommen nur einmal zur Abstimmung.
Beschluss:
1. Der Gemeinderat nimmt
Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0717) vom
22.06.2018.
2. Berücksichtigt
bzw. zur Kenntnis genommen bzw. nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen
der nachfolgend aufgeführten Träger öffentlicher Belange im Rahmen der
Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der Unterlagen über den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 182/GAUTING für ein Teilgebiet zwischen
Bahnhofstr., Ammerseestr. und Rafael Katz-Str., entsprechend den Vorschlägen
der Verwaltung in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage:
2.1 AWISTA
Ja 19 Nein 1
2.2 Bayernwerk
Netz GmbH
Ja 19 Nein 1
2.3 Deutsche
Bahn AG
Ja 20 Nein 0
2.4 Deutsche
Telekom
Zur Kenntnis genommen
2.5 Eisenbahn-Bundesamt
Zur Kenntnis genommen
2.6 IHK
für München u.Oberbayern
Ja 17 Nein 3
2.7 Kreisbrandinspektion
Starnberg
Zur Kenntnis genommen
2.8 Landratsamt
Starnberg, Kreisbauamt
Ja 17 Nein 3
2.9 Landratsamt
Starnberg, Untere Bodenschutzbehörde
Zur Kenntnis genommen
2.10 Landratsamt Starnberg,
Untere Immissionsschutzbehörde
Ja 17 Nein 3
2.11 Landratsamt Starnberg,
Untere Naturschutzbehörde
Zur Kenntnis genommen
2.12 Landratsamt Starnberg,
Untere Straßenverkehrsbehörde
Ja 17 Nein 4
2.13 Regierung von Oberbayern
Zur Kenntnis genommen
2.14 Regionaler
Planungsverband München
Zur Kenntnis genommen
2.15 Staatl. Bauamt Weilheim
Ja 17 Nein 4
2.16 SWM Infrastruktur Region
Zur Kenntnis genommen
2.17 Vodafone Kabel
Deutschland
Zur Kenntnis genommen
2.18 Wasserwirtschaftsamt
Weilheim
Ja 21 Nein 0
2.19 Würmtal-Zweckverband
Zur Kenntnis genommen
3. Die
von Bürgern im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zum
Entwurf der Unterlagen über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 182/GAUTING
für ein Teilgebiet zwischen Bahnhofstr., Ammerseestr. und Rafael Katz-Str. vorgetragenen Anregungen werden entsprechend den
Vorschlägen der Verwaltung in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage zur
Kenntnis genommen bzw. berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.
Die Abstimmungsergebnisse sind der
Anlage zu diesem Beschluss zu entnehmen.
4. Der Gemeinderat fasst den
Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 182/GAUTING mit
gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in der Fassung
des Änderungsgesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1772) in Verbindung mit Art.
23 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I) – in der bei
Erlass dieser Satzung geltenden Fassung –mit Vorhaben- und Erschließungsplan
und der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Ja 19 Nein 3
5. Der Gemeinderat
beschließt gleichzeitig, den unterliegenden Baulinienplan „Nr. 6
Gauting“ (in Kraft getreten am 30.06.1953) und den unterliegenden Bebauungsplan
„Nr. 130/GAUTING“ (in Kraft getreten am 02.06.2000) im Überschneidungsbereich
aufzuheben.
Ja 19
Nein 3
GR Ebner kommt um 19.45 Uhr zur Sitzung. Er nimmt ab Pkt. 2.12 des Beschlusses an der Abstimmung teil.
GR Thaler kommt um 19.54 Uhr zur Sitzung. Er nimmt ab Pkt. 3 des Beschlusses an der Abstimmung teil.