Abstimmung: Ja: 21, Nein: 1

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: Keine


Beschluss:

 

1.         Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksa­che Ö 0718) vom 29.06.2018 zur 49. Änderung des Flächennutzungsplans für einen Teilbereich nördlich der Gautinger Landstraße in Unterbrunn.

 

2.         Der Gemeinderat beschließt, für das im Lageplan schwarz umrandete Gebiet gemäß § 2 Abs. 1 BauGB eine Änderung des Flächennutzungsplans durchzuführen.

 

3.         Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 190, 190/4 Tfl. und 190/5 Tfl., Gemar­kung Unterbrunn.

 

4.         Ziel der Änderung des Flächennutzungsplans ist, den bisher als landwirtschaftliche Fläche und als Grünfläche dargestellten Bereich entsprechend des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 20/UNTERBRUNN als allgemeines Wohngebiet (WA) darzustellen.

 

5.         Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird der Planungsverband Äußerer Wirt­schaftsraum München beauftragt.

 

6.         Zur Übernahme der der Gemeinde durch diese Änderung des Flächennutzungsplans entstehenden Planungskosten ist eine Ergänzung des bereits für die Aufstellung des Bebauungsplans geschlossenen städtebaulichen Vertrags notwendig.

 

7.         Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss zur Änderung des Flächennutzungs­plans öffentlich bekannt zu machen und das Änderungsverfahren entsprechend den Vorschriften des Baugesetzbuchs im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Umweltprüfung und Umweltbericht durchzuführen.

 

8.         Der Gemeinderat beschließt, auf eine zustimmende Kenntnisnahme zu verzichten und gleich die öffentliche Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen, wenn sich bei der Ausarbeitung des Planentwurfs gegenüber dem o.g. Ziel keine gravierenden Änderungen ergeben.