Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: Keine
Beschluss:
1. Der
Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache
Ö 0718) vom 29.06.2018 zur 49. Änderung des Flächennutzungsplans für einen
Teilbereich nördlich der Gautinger Landstraße in Unterbrunn.
2. Der
Gemeinderat beschließt, für das im Lageplan schwarz umrandete Gebiet gemäß
§ 2 Abs. 1 BauGB eine Änderung des Flächennutzungsplans durchzuführen.
3. Das
Plangebiet umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 190, 190/4 Tfl. und 190/5 Tfl.,
Gemarkung Unterbrunn.
4. Ziel
der Änderung des Flächennutzungsplans ist, den bisher als landwirtschaftliche
Fläche und als Grünfläche dargestellten Bereich entsprechend des in Aufstellung
befindlichen Bebauungsplans Nr. 20/UNTERBRUNN als allgemeines Wohngebiet (WA)
darzustellen.
5. Mit
der Ausarbeitung der Planunterlagen wird der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum
München beauftragt.
6. Zur
Übernahme der der Gemeinde durch diese Änderung des Flächennutzungsplans
entstehenden Planungskosten ist eine Ergänzung des bereits für die Aufstellung
des Bebauungsplans geschlossenen städtebaulichen Vertrags notwendig.
7. Die
Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans
öffentlich bekannt zu machen und das Änderungsverfahren entsprechend den
Vorschriften des Baugesetzbuchs im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB
ohne Umweltprüfung und Umweltbericht durchzuführen.
8. Der Gemeinderat beschließt, auf eine zustimmende Kenntnisnahme zu verzichten und gleich die öffentliche Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen, wenn sich bei der Ausarbeitung des Planentwurfs gegenüber dem o.g. Ziel keine gravierenden Änderungen ergeben.