Einführung: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Sachvortrag: Frau Seyberth

Sie führt aus, dass die dem Gemeinderat vorliegende Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschusses wie folgt geändert wurde:

 

§ 3 (8): Beibehaltung der bisher definierten Straßen und deren Eingrenzung durch Nennung der Hausnummern für die Straßen Theresienstraße und Berengariastraße.

 

§ 3 (9): Änderung der Definition zur Festlegung der Altershöchstgrenze für Schüler, Auszubildende und Studenten.

 

Wortmeldungen GRe Pahl, Mc Fadden, Vilgertshofer

 

GRin Pahl schlägt vor, die Gebühr für eine Einzelkarte für Erwachsene auf 5,50 € zu senken.

 

Die 1. Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger stellt den geänderten Beschlussvorschlag zur Abstimmung. Insbesondere werden § 2 (1), § 3 (8), (9) einzeln abgestimmt.

 

Es ergehen folgende


Beschlüsse:

 

1.      Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage Ö 0708.

2.      Der Gemeinderat beschließt die Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses Nr. 65/81 vom 28.04.1981, sowie aller ggf. vor dem 04.05.2016 gefassten Beschlüsse zu Gebühren oder Ermäßigungsregelungen für das Freibad.

Ja 19  Nein 2

 

3.      Der Gemeinderat beschließt aufgrund der Empfehlungsbeschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses vom 12.06.2018 folgende Änderungssatzung zur Gebührensatzung für das Schwimmbad Gauting vom 04.05.2016:

 

1.   Änderungssatzung zur Gebührensatzung für das Schwimmbad Gauting

 

Aufgrund der  Art. 1,2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.April 1993 (GVBl.S.264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch Art. 39b Abs. 4 des Gesetzes vom 15. Mai 2018 (GVBl. S. 230) erlässt die Gemeinde Gauting  folgende 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für das Schwimmbad Gauting vom 04.05.2016 :

 

§ 1

1.      § 1 (Gegenstand) erhält folgende neue Fassung:

 

Gebührenerhebung
Für die Benutzung des Schwimmbades und seiner Einrichtungen werden Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung erhoben.

 

2.      § 2 (Gebührensätze) erhält folgende neue Fassung:

 

Es werden die folgenden Benutzungsgebühren erhoben:

 

(1)          Einzelkarte                                                                                                    

                 Erwachsene                                                                                           6,00€

Ja 14  Nein 7

                 Kinder und Jugendliche von 6 bis 18 Jahren,

       Auszubildende, Schüler und Studenten,
Bundesfreiwilligendienst- und Freiwillige Wehrdienstleistende

                 (entsprechend den Regelungen des § 3)                                             2,50 €           

 

(2)          Abendkarte

                 Nur für Erwachsene ab 17.00 Uhr                                                       3,50 € 

 

(3)          Mehrbäderkarten

                 10-Bäderkarte für Erwachsene                                                          50,00 €

 

                 10-Bäderkarte für Kinder und Jugendliche von 6 bis 18 Jahren,

       Auszubildende, Schüler und Studenten,
Bundesfreiwilligendienst- und Freiwillige Wehrdienstleistende
(entsprechend den Regelungen des § 3)                                           20,00 €

      

(4)          Saisonbadekarten

                 Erwachsene                                                                                        100,00 €

 

                 Kinder und Jugendliche von 6 bis 18 Jahren,

       Auszubildende, Schüler und Studenten,
Bundesfreiwilligendienst- und Freiwillige Wehrdienstleistende
(entsprechend den Regelungen des § 3)                                           45,00 €           

 

                 Sommerferienkarte für Schüler bis 18 Jahre                         20,00 €

      

       Familien
Unter diese Regelung fallen auch Kinder über 18 Jahre,

                 wenn diese in Ausbildung oder im Bundesfreiwilligendienst

                 stehen und Freiwillige Wehrdienstleistende

                 (entsprechend den Regelungen des § 3)                  

                 Zwei Elternteile mit eigenen Kindern bis 18 Jahre                             135,00 €

 

Ein Elternteil  mit eigenen Kindern bis 18 Jahre                                 100,00 €

(5)          Kinder bis zu 6 Jahren

                 Für Kinder bis zu 6 Jahren in Begleitung Erwachsener

                 sind keine Benutzungsgebühren zu entrichten

 

(6)          Sonstige Gebühren:
Für das Ausstellen einer Ersatzkarte bei Kartenverlust von Saisonkarten wird eine Verwaltungsgebühr von 10 € erhoben.

 

3.      § 3 (Gebührenermäßigung) erhält folgende neue Fassung:

 

(1)          Schwerbehinderte mit einer anerkannten Minderung der Erwerbstätigkeit von mindestens 50 v. H. erhalten bei Vorlage des Schwerbehindertenausweises auf Tages- und Saisonkarten eine Ermäßigung von 50 v. H. der Benutzungsgebühr nach § 2 Absatz 1 und 4.

 

(2)          Inhaber der Bayerischen Ehrenamtskarte erhalten 50 % Ermäßigung.

 

 

(3)          Personen mit Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII oder einem diesen Grenzen entsprechenden Einkommen erhalten eine Ermäßigung von 50 v. H. der Benutzungsgebühr nach § 2 Absatz 4.

 

(4)          Sozialhilfeempfänger nach SGB II erhalten eine Ermäßigung von 50 v. H. der Benutzungsgebühr nach § 2 Absatz 4.

 

(5)          Aktive Mitglieder der wassersporttreibenden Gautinger Vereine erhalten eine Ermäßigung von 50 v. H. der Benutzungsgebühr nach § 2 Absatz 4.

 

(6)          Aktive Mitglieder der Gautinger Ortsvereine der Rettungsdienste erhalten eine Ermäßigung von 50 v. H. der Benutzungsgebühr nach § 2 Absatz 4.

(7)          Aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren im Gemeindegebiet erhalten für sich mit Partner und eigene Kindern Saisonfreikarten.

(8)          Anwohner mit 1. Wohnsitz der Straßen
„Reismühler Weg, Sofienstr., Theresienstr. nur Hausnummer 4, Berengariastr. Hausnummern 2, 4, 5, 6, 11, 13, 15 erhalten Saisonfreikarten.

Ja 20  Nein 1

 

(9)          Für den Erhalt von ermäßigten Karten sind die entsprechenden Nachweise, wie z.B. Ausweise, Stammbuch für Familienbadekarten, Bayerische Ehrenamtskarte dem Kassenpersonal vorzulegen.
Für Schüler, Auszubildende und Studenten
gilt die Ermäßigung nur bis zur jeweils gültigen gesetzlichen Höchstaltersgrenze für den regulären Bezug von Kindergeld. Alleinerziehende benötigen Ausweis oder Geburtsurkunde der Kinder, sowie einen entsprechenden Nachweis (Sterbeurkunde, Scheidungsurteil, Lohnsteuerkarte, etc.). Im Fall des entsprechenden Einkommens nach Abs. (3) ist eine entsprechende Bestätigung des gemeindlichen Sozialamtes einzuholen.

 

(10)        In besonders begründeten Fällen kann der/die Bürgermeister/in im Einzelfall Gebührenermäßigung bewilligen oder von der Benutzungsgebühr ganz befreien.

 

§ 2  Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am 01.01.2019 in Kraft.

 

 

Gauting, den XX.XX.2018

 

Gemeinde Gauting

 

 

 

Dr. Brigitte Kössinger
Erste Bürgermeisterin

Ja 19  Nein 2

 


Aufgrund persönlicher Beteiligung gem. § 49 Abs. 1 GO nimmt GR Meiler an der Beratung und Abstimmung dieses Tagesordnungspunktes nicht teil.