Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Gerätehauses, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 30.05.2018, wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben
entspricht wegen Errichtung einer Nebenanlage nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes
Nr. 34 / Gauting
+ 1. Änderung. Die erforderliche Ausnahme gemäß § 31 Abs.
1 BauGB wird befürwortet, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.
Das Gerätehaus ist zur Straße hin abzupflanzen. Es ist darauf zu achten, dass die eingezeichneten Sichtflächen des Bebauungsplanes eingehalten werden.
Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art.
47 AGBGB
·
0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu
einer Höhe von 2,00 m und
·
2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer
Höhe von 2,00 m).
Anfallendes
Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu
versickern.