Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

Von dem Bauantrag nach den Plänen der Architekten Rössner Wohnbau GmbH, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 22.06.2018, wird zustimmend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Abweichung von der Mindestgrundstücksgröße und einer Überschreitung der Grundflächenzahl 1 und 2 nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 34 / STOCKDORF.

 

Die erforderliche Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB für die Unterschreitung der Mindestgrundstücksgröße wird befürwortet, da der Bebauungsplan ein Baufenster für das Grundstück vorsieht.

 

Der erforderlichen Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der Überschreitung der Grundflächenzahl 1 und 2 wird zugestimmt, da sich die Überschreitung durch Anrechnung der Terrassenflächen und der Zufahrt ergibt, die erst seit kurzem zur Grundfläche hinzugezählt werden und da dies im Bebauungsplan Nr. 34 / STOCKDORF nicht berücksichtigt wird.

 

Da der Bebauungsplan Nr. 34 / STOCKDORF die Grünordnung festsetzt ist folgendes zu beachten:

 

Stellungnahme Umwelt:

Die im Bebauungsplan festgesetzte Hainbuchenhecke ist soweit als möglich an der vorgegebenen Stelle im Vorgartenbereich wieder zu pflanzen.

 

 

Einfriedungen sind als Holz- oder Maschendrahtzaun bis max. 1,30 m Höhe,
Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.

 

Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art. 47 AGBGB

·         0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von 2,00 m und

·         2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer Höhe von 2,00 m).

 

Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.

 

Zum Schutz des Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.