Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Einführung: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Sachvorträge: Herr Landrat Roth und Herr Wiedemann

Wortmeldung: GR Dr. Sklarek, GRin Klinger, GR Moser, GR Deschler, GRin Pahl, GR Jaquet


Beschluss:

 

  1. Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0724) vom 09.07.2018.

 

  1. Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die 50. Änderung des Flächennutzungsplans für ein Sondergebiet an der Hochstadter Straße für die Errichtung eines Wertstoff- und Dienstleistungszentrums auf dem Grundstück Flurnummer 487, Gemarkung Oberbrunn in Gauting.

Betroffen von der Änderung sind die Grundstücke Fl.Nr. 487 und ein Teilbereich der Fl.Nr. 486 (Hochstadter Straße), Gemarkung Oberbrunn in Gauting.

 

  1. Der Bauausschuss beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für ein Sondergebiet für die Errichtung eines Wertstoff- und Dienstleistungszentrums auf dem Grundstück Flurnummer 487, Gemarkung Oberbrunn in Gauting im Parallelverfahren, sofern der Gemeinderat die Änderung des Flächennutzungsplans beschließt.

Betroffen von der Aufstellung sind die Grundstücke Fl.Nr. 487 und ein Teilbereich der Fl.Nr. 486 (Hochstadter Straße), Gemarkung Oberbrunn in Gauting.

Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 2/OBERBRUNN für ein Sondergebiet an der Hochstadter Straße für die Errichtung eines Wertstoff- und Dienstleistungszentrums, Fl.Nr. 487, Gemarkung Oberbrunn, Gauting