Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

  1. Der Bauausschuss hat Kenntnis von der Beschlussvorlage Ö 0723 vom 09.07.2018.

 

  1. Der Bauausschuss beschließt die Änderung des Bebauungsplans Nr. 47-1/STOCKDORF für den Bereich nördlich der Ganghoferstraße bis zum nördlichen Bereich der Bennostraße für das Grundstück Gautinger Straße 9, Fl.Nr. 1606/2 im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB.

 

  1. Die Bebauungsplanänderung wird die Bezeichnung tragen:

Bebauungsplan Nr. 47-2/STOCKDORF für den Bereich nördlich der Ganghoferstraße bis zum nördlichen Bereich der Bennostraße für das Grundstück Gautinger Straße 9, Fl.Nr. 1606/2

 

  1. Mit der Bebauungsplanänderung wird der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt.

 

  1. Die Kosten, die der Gemeinde durch die Änderung des Bebauungsplans entstehen, werden vom Antragsteller übernommen. Darüber wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.