Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

1.         Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0731) vom 17.07.2018.

 

2.         Berücksichtigt bzw. zur Kenntnis genommen werden die Stellungnahmen der nachfolgend aufgeführten Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung gem. § 13 a Abs. 1 Nr. 1 u. Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 131/GAUTING für einen Teilbereich westlich der Hubertusstraße zwischen Einmündung Wolfgang Krämer-Str. und Einmündung Nimrodstr. entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung in dieser Beschlussvorlage.

 

2.1       Landratsamt Starnberg, Kreisbauamt

 

2.2       Landratsamt Starnberg, Untere Immissionsschutzbehörde

 

3.         Es wird festgestellt, dass im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung gem.  § 13 a Abs. 1 Nr. 1 u. Abs. 2 Nr. 1 i.V.m.§ 4 a Abs. 3 BauGB zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 131/GAUTING für einen Teilbereich westlich der Hubertusstraße zwischen Einmündung Wolfgang Krämer-Str. und Einmündung Nimrodstr. keine Anregungen vorgetragen worden sind.

 

4.         Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 131/GAUTING für einen Teilbereich westlich der Hubertusstraße zwischen Einmündung Wolfgang Krämer-Str. und Einmündung Nimrodstr. wird unter Berücksichtigung der beschlossenen Anpassungen der Planunterlagen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

 

5.         Dieser Beschluss ist umgehend gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt zu machen und damit die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 131/GAUTING in Kraft zu setzen.