Sitzung: 24.07.2018 BA/058/XIV.WP
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0
Vorlage: Ö/0731/XIV.WP
Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
1. Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der
Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0731) vom 17.07.2018.
2. Berücksichtigt bzw. zur Kenntnis
genommen werden die Stellungnahmen der nachfolgend aufgeführten Träger
öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung gem. § 13 a Abs. 1 Nr. 1 u. Abs.
2 Nr. 1 i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 131/GAUTING für einen Teilbereich
westlich der Hubertusstraße zwischen Einmündung Wolfgang Krämer-Str. und
Einmündung Nimrodstr. entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung in
dieser Beschlussvorlage.
2.1 Landratsamt
Starnberg, Kreisbauamt
2.2 Landratsamt
Starnberg, Untere Immissionsschutzbehörde
3. Es wird festgestellt, dass im Rahmen
der erneuten öffentlichen Auslegung gem.
§ 13 a Abs. 1 Nr. 1 u. Abs. 2 Nr. 1 i.V.m.§ 4 a Abs. 3 BauGB zum
Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr.
131/GAUTING für einen Teilbereich westlich der Hubertusstraße zwischen
Einmündung Wolfgang Krämer-Str. und Einmündung Nimrodstr. keine
Anregungen vorgetragen worden sind.
4. Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 131/GAUTING für einen Teilbereich
westlich der Hubertusstraße zwischen Einmündung Wolfgang Krämer-Str. und
Einmündung Nimrodstr. wird unter Berücksichtigung der beschlossenen
Anpassungen der Planunterlagen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
5. Dieser Beschluss ist umgehend gemäß §
10 Abs. 3 BauGB bekannt zu machen und damit die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 131/GAUTING in Kraft zu
setzen.