Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

1.         Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0730) vom 20.07.2018.

 

2.         Berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt werden die im Rahmen der Beteiligung gem. § 13 a Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 122-3/GAUTING für den nördlichen Bereich der Bergstraße durch das Landratsamt Starnberg, Kreisbauamt, vorgebrachten Anregungen, entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung in dieser Beschlussvorlage.

 

3.         Es wird festgestellt, dass im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung gem.  § 13 a Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 1 i.V.m.§ 4 a Abs. 3 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 122-3/GAUTING für den nördlichen Bereich der Bergstraße  keine Anregungen vorgetragen worden sind.

 

4.         Der  Bebauungsplan Nr. 122-3/GAUTING für den nördlichen Bereich der Bergstraße wird unter Berücksichtigung der beschlossenen Anpassungen der Planunterlagen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

 

5.         Dieser Beschluss ist umgehend gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt zu machen und damit der Bebauungsplan Nr. 122-3/GAUTING in Kraft zu setzen.