Sitzung: 24.07.2018 BA/058/XIV.WP
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0
Vorlage: Ö/0730/XIV.WP
Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
1. Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der
Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0730) vom 20.07.2018.
2. Berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt werden die im
Rahmen der Beteiligung gem. § 13 a Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. §
4 a Abs. 3 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans
Nr. 122-3/GAUTING für den nördlichen Bereich der Bergstraße durch das Landratsamt Starnberg,
Kreisbauamt, vorgebrachten Anregungen, entsprechend
den Vorschlägen der Verwaltung in dieser Beschlussvorlage.
3. Es wird festgestellt, dass im Rahmen der erneuten
öffentlichen Auslegung gem. § 13 a Abs.
1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 1 i.V.m.§ 4 a Abs. 3 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 122-3/GAUTING für den nördlichen
Bereich der Bergstraße keine Anregungen vorgetragen
worden sind.
4. Der Bebauungsplan Nr. 122-3/GAUTING für den nördlichen
Bereich der Bergstraße wird unter Berücksichtigung der beschlossenen Anpassungen der
Planunterlagen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
5. Dieser Beschluss ist umgehend gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
bekannt zu machen und damit der Bebauungsplan
Nr. 122-3/GAUTING in Kraft zu setzen.