Sitzung: 24.07.2018 BA/058/XIV.WP
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0
Vorlage: Ö/0732/XIV.WP
Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
1. Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der
Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0732) vom 17.07.2018.
2. Auf der Grundlage der in der Begründung zu
dieser Beschlussvorlage sowie der Beschlussvorlage Ö 0598 vom 15.09.2017
dargestellten Festsetzungen wird für den in Aufstellung befindlichen
Bebauungsplan Nr. 178/GAUTING eine Konkretisierung der Planungskonzeption
ergänzend zu den im Beschluss des Bauausschusses vom 10.05.2016 genannten
Zielen wie folgt vorgenommen:
‑ Der Bauraum auf dem Grundstück FlNr. 844/3
soll aus Gründen der Fernwirkung, des vorhandenen Baumbestands sowie der
Vermeidung von Hangrutschgefahren deutlich von der Hangkante zurückgesetzt
werden.
‑ Im Hinblick auf eine Fernwirkung soll eine
gestaffelte Höhenentwicklung von 2 Geschossen ‑ nur in kleinen
Bereichen von 3 Geschossen – auf den Grundstücken Fl.Nrn. 844/3 und
845 festgesetzt werden.
‑ Die Bauräume auf dem Grundstück FlNr. 845
sollen abgerückt von den vorhandenen Grundstücksgrenzen festgelegt werden.
‑ Im Hinblick auf das Maß der baulichen
Nutzung soll eine GRZ von maximal 0,3 festgesetzt werden. Diese GRZ soll als
Bauraumbezug über eine GR auf verschiedene Bauräume verteilt werden.
Im Bereich des Zacherlweges soll eine
Wendemöglichkeit vorgesehen werden. Der künftige Geltungsbereich des
Bebauungsplans soll daher die Grundstücke Fl.Nrn. 844/3, 844/8, 844/11, 844/12
(Teilfläche) und 845 umfassen.
Ja
10 Nein 0
3. Die Gemeinde
Gauting erlässt aufgrund der §§ 14, 16 und 17 BauGB i. d. F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I.,
S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl.
I., S. 1057) i. V. m. Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern
(GO), zuletzt geändert durch Art. 17 a Abs. 2 des Gesetzes vom
13.12.2016 (GVBl. S. 335) eine Satzung über eine Veränderungssperre für den
Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 178/Gauting
für die Grundstücke FlNrn. 844/3, 844/8, 844/11, 844/12 (Teilfläche) und 845
mit folgendem Inhalt:
Satzung
über eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung
befindlichen Bebauungsplans Nr. 178/GAUTING für die Grundstücke Fl.Nrn. 844/3,
844/8, 844/11, 844/12 (Teilfläche) und 845 westlich des Zacherlwegs.
§ 1
Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ergibt sich aus dem
Lageplan, der als Anlage zur Veränderungssperre Teil dieser Satzung ist.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst den in diesem Lageplan schwarz
umrandeten Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 844/3, 844/8, 844/11, 844/12
(Teilfläche) und 845, Gemarkung Gauting westlich des Zacherlwegs.
§ 2
Rechtswirkungen der
Veränderungssperre; Ausnahmen
Die unzulässigen Veränderungen ergeben sich aus § 14 Abs. 1 Ziffer 1 und
2 BauGB, die von der Veränderungssperre nicht erfassten Vorhaben aus § 14 Abs.
3 BauGB. Ausnahmen von der Veränderungssperre können nach Maßgabe des § 14
Abs. 2 BauGB erteilt werden.
§ 3
Inkrafttreten;
Außerkrafttreten
Die Veränderungssperre tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie
tritt außer Kraft, wenn und soweit der Bebauungsplan in Kraft getreten ist,
spätestens nach Ablauf des 31.05.2019 Die Verlängerung ihrer Geltungsdauer nach
§ 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB bleibt unberührt.
Ja
10 Nein 0
4. Die Verwaltung wird beauftragt, den
Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 178/GAUTING für die
Grundstücke Fl.Nrn. 844/3, 844/8, 844/11, 844/12 (Teilfläche) und 845 westlich
des Zacherlwegs sowie über den Erlass einer Veränderungssperre für den Umgriff
des Bebauungsplans öffentlich bekannt zu machen und das Änderungsverfahren
entsprechend den Vorschriften des Baugesetzbuchs im beschleunigten Verfahren
gemäß § 13 a BauGB ohne Umweltprüfung und Umweltbericht durchzuführen.