Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Zu dem Bauantrag nach
den Plänen der Architektin Barbara Maurer, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom
23.07.2018, wird unter folgenden Maßgaben
das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB erklärt:
Die Gestaltung der
geänderten Dachlandschaft ist durch das Landratsamt zu überprüfen.
Anfallendes
Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu
versickern.
Das Vorhaben berührt archäologisch sensibles
Gebiet, es ist mit Bodenfunden zu rechnen. Bauherr und ausführende Firmen sind
deswegen zu verpflichten, den Beginn der Erdarbeiten dem Landratsamt Starnberg
(Tel. 08151 / 148 477) anzuzeigen sowie jeden möglicherweise archäologisch
bedeutsamen Befund umgehend zu melden, damit sich die Untere
Denkmalschutzbehörde beim Landratsamt Starnberg vor Baubeginn wegen der
Sicherung archäologisch bedeutsamer Funde mit den Betroffenen in Verbindung
setzen können.