Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem Bauantrag nach den Plänen des Architekten Hartmut Reineking, mit Eingangsstempel der
Gemeinde vom 23.07.2018, wird zustimmend
Kenntnis genommen.
Das Vorhaben
entspricht wegen Überschreitung der Grundflächenzahl 2, der Baugrenzen
(Hauptgebäude durch Windfang und Garage/Carport geringfügig auf Süd- u.
Ostseite) und der Geschossflächenzahl nicht den Festsetzungen des
Bebauungsplanes Nr. 41 / Stockdorf.
Die erforderlichen Befreiungen gem. § 31 Abs.
2 BauGB hinsichtlich der Überschreitung der Grundflächenzahl 2 und der
Abweichung der Baugrenze durch den Windfang werden befürwortet, da es sich um
eine geringfügige Überschreitung handelt und die Grundzüge der Planung nicht
berührt werden.
Die erforderlichen Befreiungen für die
Überschreitung der festgesetzten Geschossflächenzahl und für die Abweichung von
den Baugrenzen bei der Garage und dem Carport wurden bereits mit dem Bestand
erteilt (Baugenehmigung vom 28.03.2006, Az.: 40-B-2005-1037-7).
Für die Außenwände der Gebäude sind heller Putz, geschlämmtes Mauerwerk
oder Holzverkleidung zulässig.
Einfriedungen sind
als Holz-, Maschendraht- oder Metallzaun bis max. 1,30 m Höhe,
Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.
Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art.
47 AGBGB
·
0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu
einer Höhe von 2,00 m und
·
2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer
Höhe von 2,00 m).
Die Flächen für
oberirdische Stellplätze, Grundstückszufahrten, Geh- und Radwege sind mit
wasserdurchlässigen Belägen anzulegen.
Die Müllbehälter
sind in die Einfriedung zu integrieren und, falls freistehend, zur Straße hin
abzupflanzen.
Anfallendes
Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu
versickern.
Zum Schutz des
Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die
Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von
Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.
Die Gemeinde
empfiehlt zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und
bei geeigneter Dachneigung eine Begrünung vorzusehen.