Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

Von dem Bauantrag nach den Plänen der RKW Architektur + Rhode Kellermann Wawrowsky GmbH mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 26.07.2018, wird zustimmend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 182 / GAUTING.

 

 

Die Ein- und Ausfahrt ist unter Zugrundelegung der erforderlichen Sichtdreiecke zu gestalten.

Fußgängerfurt/ Übergänge/ Bordsteinabsenkungen sind barrierefrei auszubilden (Verweis auf „Barrierefreier Ausbau von Straßenquerungen - Kompromisslösung für Querungsstellen mit Lichtsignalanlage Pilotprojekt Landkreis Sta.)

 

Die Tiefgaragenzu- und -ausfahrt über die Ammerseestraße und im Hinblick für einen späteren P&R Parkplatz muss mit einer Lichtzeichenanlage (LZA) versehen sein. Diese muss mit der LZA Bahnhof-/Ammerseestraße und der LZA am Hauptplatz gekoppelt sein.

 

Bei den zu tätigenden Baumpflanzungen sind die vorhandenen Sparten ausreichend zu berücksichtigen.

 

An der Pergola sollen zusätzlich heimische Arten wie Efeu oder Wilder Wein eingesetzt werden.

 

Als zentraler Parkplatzbaum soll eine Rotbuche oder Hänge –Buche gepflanzt werden (Solitärbaum, 7xv., mit Drahtballierung, Höhe 700-900, Breite 400-600, Stammumfang: 50-60).

Es ist sicherzustellen, dass für den Erhalt des Baumes sowohl genug Wurzelraum als auch eine ausreichende Bewässerung vorhanden ist.

 

Für die Bepflanzung an der Bahnhofstraße ist die Art Tilia tomentosa (Silberlinde) zu wählen (Stammumfang 25-30 cm).

 

 

Einfriedungen sind als Holz-, Maschendraht- oder Metallzaun bis max. 1,30 m Höhe,
Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.

 

Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art. 47 AGBGB

·         0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von 2,00 m und

·         2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer Höhe von 2,00 m).

 

Die Müllbehälter sind in die Einfriedung zu integrieren und, falls freistehend, zur Straße hin abzupflanzen. Die Türen der Müllboxen dürfen nur nach innen geöffnet werden, ein Hineinragen in die öffentliche Verkehrsfläche ist unzulässig.

 

Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.

 

Zum Schutz des Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.

 

Die Gemeinde empfiehlt zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und bei geeigneter Dachneigung, insbesondere bei Garagen, eine Begrünung vorzusehen.