Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von
dem Bauantrag nach den Plänen des Architekten
Dubravko Ratkajec mit Eingangsstempel der
Gemeinde vom 03.08.2018 und 06.09.2018,
wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben entspricht wegen Abweichung der
Gestaltungsvorschriften (höhere Dachneigung) nicht den Festsetzungen des
Bebauungsplans Nr. 145 / GAUTING.
Da sich die Abweichung bestandsbedingt ergibt,
ist eine Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB nicht erforderlich.
Auf dem Baugrundstück sind, sofern es keine
Bestandsbäume gibt, drei Laubbäume mit einem Stammumfang von 20-25 cm zu
pflanzen.
Flächen für oberirdische Stellplätze und
Grundstückszufahrten sind mit wasserdurchlässigen Belägen anzulegen.
Einfriedungen sind
als Holz-, Maschendraht- oder Metallzaun bis max. 1,30 m Höhe,
Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.
Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art.
47 AGBGB
·
0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu
einer Höhe von 2,00 m und
·
2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer
Höhe von 2,00 m).
Die Pflanzung von Hecken mit Thujen oder
Scheinzypressen ist unzulässig.
Anfallendes Niederschlagswasser ist
ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.
Die Müllbehälter
sind in die Einfriedung zu integrieren und falls freistehend, zur Straße hin
abzupflanzen. Die Türen der Müllboxen dürfen nur nach innen geöffnet werden,
ein Hineinragen in die öffentliche Verkehrsfläche ist unzulässig.