Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

 


Beschluss:

 

Von dem Bauantrag nach den Plänen des Architekten Dubravko Ratkajec mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 03.08.2018 und 06.09.2018, wird zustimmend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Abweichung der Gestaltungsvorschriften (höhere Dachneigung) nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 145 / GAUTING.

 

Da sich die Abweichung bestandsbedingt ergibt, ist eine Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB nicht erforderlich.

 

Auf dem Baugrundstück sind, sofern es keine Bestandsbäume gibt, drei Laubbäume mit einem Stammumfang von 20-25 cm zu pflanzen.

 

 

Flächen für oberirdische Stellplätze und Grundstückszufahrten sind mit wasserdurchlässigen Belägen anzulegen.

 

Einfriedungen sind als Holz-, Maschendraht- oder Metallzaun bis max. 1,30 m Höhe,
Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.

 

Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art. 47 AGBGB

·         0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von 2,00 m und

·         2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer Höhe von 2,00 m).

 

Die Pflanzung von Hecken mit Thujen oder Scheinzypressen ist unzulässig.

 

Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.

 

Die Müllbehälter sind in die Einfriedung zu integrieren und falls freistehend, zur Straße hin abzupflanzen. Die Türen der Müllboxen dürfen nur nach innen geöffnet werden, ein Hineinragen in die öffentliche Verkehrsfläche ist unzulässig.