Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem
Baumfällantrag der Antragsteller, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 07.08.2018, wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben entspricht wegen Fällung von „zu erhaltenden“ festgesetzten
Bäumen nicht den Festsetzungen des
Bebauungsplanes Nr. 148 / GAUTING.
Die erforderliche
Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB für die Fällung der Lärchen Nr. 6 und 7 wird befürwortet.