Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GR Meiler, GR Moser, GR Hofstetter
Beschluss:
Von dem Antrag auf Isolierte Befreiung zur Errichtung eines Mauersockels (Höhe: 0,40 m) und einer Mauer (Höhe: 1,20 m), mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 01.08.2018, wird ablehnend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben
entspricht wegen Errichtung einer Mauer nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes
Nr. 6 / UNTERBRUNN. Dieser setzt
lediglich Staketenzäune mit einer max. Höhe von 1,30 m bzw. Maschendrahtzäune
bis max. 1,00m Höhe fest.
Eine Befreiung gem.
§ 31 Abs. 2 BauGB wird nicht befürwortet, da nicht vorhergesehen werden kann,
ob das Wasser kontrolliert in die Straßensinkkästen und Sickerschächte läuft.
Dadurch ist es nicht möglich das Wohl der Allgemeinheit ausreichend zu
berücksichtigen.
Da die Absenkung der
Großpflasterzeile (Hauptursache) nun saniert ist, ist abzuwarten, ob das Wasser
wieder in das Grundstück des Antragstellers eintritt.
Sollte dies der Fall
sein, ist erneut ein Antrag bei der Gemeinde zu stellen.