Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GR Meiler, GR Moser, GR Hofstetter


Beschluss:

 

Von dem Antrag auf Isolierte Befreiung zur Errichtung eines Mauersockels (Höhe: 0,40 m) und einer Mauer (Höhe: 1,20 m), mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 01.08.2018, wird ablehnend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Errichtung einer Mauer nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 6 / UNTERBRUNN. Dieser setzt lediglich Staketenzäune mit einer max. Höhe von 1,30 m bzw. Maschendrahtzäune bis max. 1,00m Höhe fest.

 

Eine Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB wird nicht befürwortet, da nicht vorhergesehen werden kann, ob das Wasser kontrolliert in die Straßensinkkästen und Sickerschächte läuft. Dadurch ist es nicht möglich das Wohl der Allgemeinheit ausreichend zu berücksichtigen.

Da die Absenkung der Großpflasterzeile (Hauptursache) nun saniert ist, ist abzuwarten, ob das Wasser wieder in das Grundstück des Antragstellers eintritt.

Sollte dies der Fall sein, ist erneut ein Antrag bei der Gemeinde zu stellen.