Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

Von dem Bauantrag nach den Plänen der Architekten ds - architektur und stadtplanung, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 09.08.2018, wird zustimmend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen der maximal zulässigen Grundfläche nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 150 / GAUTING.

 

Die Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.

 

Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.