Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem Bauantrag nach
den Plänen der Architekten ds - architektur und stadtplanung, mit
Eingangsstempel der Gemeinde vom 09.08.2018,
wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben entspricht wegen der maximal zulässigen Grundfläche nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 150 / GAUTING.
Die Befreiung gemäß
§ 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet, da die Grundzüge der Planung nicht berührt
werden.
Anfallendes
Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu
versickern.