Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
1.
Ist das Gebäude 16a mit einer GR von 140m2
(L 14,00m x B 10,00m) und einer maximalen GF von 315m2 zulässig?
Ja, aber zu
beachten ist, dass noch keine Terrassenflächen in der Grundfläche
berücksichtigt sind.
2.
Ist das Gebäude 16b mit einer GR von 140m2
(L 14,00m x B 10,00m) und einer maximalen GF von 315m2 zulässig?
Ja, aber zu
beachten ist, dass noch keine Terrassenflächen in der Grundfläche
berücksichtigt sind.
3.
Ist die Grundstücksteilung von
je 700,50m2 und damit verbunden zwei Gebäuden zulässig?
Ja, bei Einhaltung der Abstandsflächen. Die Erschließung für das
Hinterliegergrundstück ist mit einem Geh,- Fahr- und Leitungsrecht über das
vordere Grundstück grundbuchrechtlich zu sichern.
4.
Ist die Dachneigung von 35° für
Haus 16 a zulässig?
Ja
5.
Ist die Dachneigung von 35° für
Haus 16 b zulässig?
Ja
6.
Wird der Fällung der Bäume 1, 9, 10, 11, 16, 17,
19, 20, 21 und 22 zugestimmt? Ersatzpflanzungen werden unterstellt.
Ja, für die Bäume
1, 9, 10, 17, 19, 21 wird der Befreiung zugestimmt.
Für die Bäume 11,
16, 20, 22 ist keine Befreiung erforderlich, da die Bäume nicht als „ zu
erhaltend“ festgesetzt sind.
Das Vorhaben entspricht wegen Überschreitung der vorgeschriebenen
Garagenstellplätze (Carports sind wie Garagen zu sehen) und Fällung von „zu
erhaltend“ festgesetzten Bäumen nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr.
148 / GAUTING.
Die erforderliche Befreiung gemäß § 31
Abs. 2 BauGB bezüglich der Überschreitung der Garagenstellplätze wird
nicht befürwortet, da die Grundzüge der Planung berührt werden.
Die erforderliche Befreiung gemäß § 31
Abs. 2 BauGB bezüglich der Fällung der „zu erhaltend“ festgesetzten Bäume
wird befürwortet (siehe Stellungnahme FB 28).
Einfriedungen sind
als Holz-, Maschendraht- oder Metallzaun bis max. 1,30 m Höhe,
Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.
Oberflächenbefestigungen
dürfen nur mit wasserdurchlässigen Belägen versehen werden.
Bis zu 50 m
Abstand zur Bahn muss mit Erschütterungen gerechnet werden. Aus diesem Grund
ist bei der Errichtung eines Gebäudes innerhalb dieses Abstandes durch ein
Erschütterungsgutachten eines anerkannten Gutachters nachzuweisen, wie hoch die
Erschütterungen sind und welche baulichen Maßnahmen die Einhaltung der Kb-Werte
möglich ist.
Bei Bauvorhaben
oder Anpflanzungen auf den Bereichen der privaten Grundstücke, die in
unmittelbarer Nachbarschaft zur Bahnlinie München - Mittenwald realisiert
werden sollen, wird empfohlen, die Deutsche Bahn AG, Zentralbereich Immobilien,
Niederlassung München, zu kontaktieren.
Bei Bepflanzungen
ist darauf zu achten, dass Abstandsflächen zur Bahnlinie eingehalten werden und
keine Beeinträchtigung des Lichtraumprofils der Gleise erfolgt
Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art.
47 AGBGB
·
0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu
einer Höhe von 2,00 m und
·
2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer
Höhe von 2,00 m).
Stellungnahme Umwelt 28.09.2018:
Laut Bebauungsplan
sind auf dem Grundstück insgesamt 9 Bäume zum Erhalt festgesetzt.
Hiervon werden 6
Stück gefällt, wobei 5 der Bäume Nadelgehölz sind, allerdings mit
unterschiedlichen Wertigkeiten.
Die Bäume mit den
Nummern 21, 19, 17, 1, 10 sowie 9 können
befreit werden.
Für die nicht zum
Erhalt festgesetzten Bäume muss keine Fällgenehmigung erfolgen.
Die besonders
hochwertige Buche wird erhalten.
Die
Ersatzpflanzungen sind vollkommen ausreichend und von sehr guter Qualität.
(gez. Bahr)
Die Müllbehälter sind in die Einfriedung zu
integrieren und, falls freistehend, zur Straße hin abzupflanzen. Die Türen der
Müllboxen dürfen nur nach innen geöffnet werden, ein Hineinragen in die
öffentliche Verkehrsfläche ist unzulässig.
Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen
Grundstück zu versickern.
Zum Schutz des
Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die
Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von
Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.
Die Gemeinde
empfiehlt zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und
bei geeigneter Dachneigung, insbesondere bei Garagen, eine Begrünung vorzusehen.