Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Zu dem Bauantrag nach den Plänen des Architekten Ralf Dipl.-Ing. Schröder, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 17.08.2018, wird das gemeindliche Einvernehmen
nach § 36 Abs. 1 BauGB mit folgenden Maßgaben erklärt:
Die Landschaftsverträglichkeit sowie die
Privilegierung sind durch das Landratsamt mit seinen Fachbehörden zu
überprüfen.
Anfallendes Niederschlagswasser ist
ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.