Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

Von dem Bauantrag nach den Plänen der Architektin Daniela Löer LUXHAUS, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 10.09.2018, wird zustimmend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Abweichung von den Baugrenzen nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 36 / GAUTING

 

Die Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet, da es sich um eine geringe Überschreitung handelt und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Es gibt bereits zahlreiche Abweichungen von den Baugrenzen im Bebauungsplangebiet (Bsp.: Fl.Nr. 662/57, Fl.Nr. 662/52, Fl.Nr. 662/50).

 

Einfriedungen sind als graue Drahtgeflechtzäune bis max. 1,00 m Höhe, einschließlich Sockelhöhe (max. 15 cm) zulässig.

 

Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m sind zulässig. Zu vermeiden sind Thuja, Liguster und ähnliches.

 

Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art. 47 AGBGB

·         0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von 2,00 m und

·         2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer Höhe von 2,00 m).

 

Die Müllbehälter sind in die Einfriedung zu integrieren und, falls freistehend, zur Straße hin abzupflanzen. Die Türen der Müllboxen dürfen nur nach innen geöffnet werden, ein Hineinragen in die öffentliche Verkehrsfläche ist unzulässig.

 

Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.

 

Zum Schutz des Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.

 

Die Gemeinde empfiehlt zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und bei geeigneter Dachneigung, insbesondere bei Garagen, eine Begrünung vorzusehen.

 

Hinweis an das Landratsamt:

 

Es gibt eine Abgrabung über Eck im Süden des Gebäudes