Abstimmung: Ja: 18, Nein: 1

Einführung: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Sachvortrag: Herr Rodrian

 

Wortmeldungen: GRe Ebner, Franke, Vilgertshofer, Knape, Rindermann, Platzer M.

 

GR Knape schlägt vor, neue Projekte / Initiativen für das Energiesparförderprogramm zu erarbeiten, da das aktuelle Programm nicht mehr den Anreiz für die Bürger und Bürgerinnen liefert. Gerne kann das Energiesparförderprogramm in Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden und/oder dem Regionalwerk Gauting erarbeitet und ausgeführt werden.

Herr Rodrian ist offen für solche Gespräche, hält jedoch die Realisierung im kommenden Jahr für schwierig.

 

Die Erste Bürgermeisterin findet den Vorschlag gut, hält jedoch auch die Umsetzung für 2019 problematisch. Sie schlägt vor im kommenden Haushalt den Betrag festzulegen und dann neue Richtlinien zu analysieren und entwickeln.

 

GR Vilgertshofer schlägt vor, den Betrag in 2019 zu streichen, das Programm sinnvoll zu planen und dafür die Summen zusammen in 2020 auszuzahlen.

GR Rindermann findet es schwierig, in Bezug auf die Öffentlichkeit, ein Jahr auszusetzen ohne weitere Eckpunkte.

 

Da eine Änderung des Energiesparförderprogramms finanzielle Auswirkungen hat, stellt GR Platzer M. den Antrag zur Geschäftsordnung, die Finanzen in den Haushaltsberatungen zu besprechen.

 

Die 1. Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger stellt diesen Antrag zur Abstimmung.

 

Es ergeht folgender

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, die finanziellen Auswirkungen zum Energiesparförderprogramms in den Haushaltsberatungen zu besprechen.

 

Ja 15  Nein 4


Beschluss:

 

1. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage Ö0759 der Verwaltung zur Erweiterung bzw. Anpassung des Energiesparförderprogramms zur energetischen Sanierung.

 

2. Der Gemeinderat beschließt die Fortführung des Gautinger Energiesparförderprogramms (Förderung energetischer Sanierung, Förderung der Elektromobilität, Förderung der Dachbegrünung bei Garagen und Carports) mit dem Energiesparförderprogramm 2019.

 

3. Der Gemeinderat beschließt für 2019 die Erweiterung des Programms zur Förderung energetischer Sanierung wie folgt:

 

Die Gemeinde Gauting fördert auf ihrem Gemeindegebiet eine Vor-Ort-Erstberatung durch einen dena-gelistete/n Energieberater/in mit einer 10 % Förderung. Die Erstberatung soll einen ersten Überblick über den energetischen Zustand des Gebäudes und über Verbesserungsmaßnahmen geben.

Die Leistung muss durch eine entsprechende Abrechnung des Energieberaters nachgewiesen werden. Gefördert wird vorbehaltlich vorhandener Haushaltsmittel, maximal bis zu einem Betrag von insgesamt 700,00 EUR. Es besteht somit kein Rechtsanspruch auf die Förderung.

 

Checkliste für Erstberatung (Themen mit Fallbeispielen in Klammern)

 

  • Dämmung (Fassade, obere und untere Geschoßdecke, Dach)
  • Fenster, Türen (Dichtigkeit, Isoliereigenschaften, Wärmegewinne)
  • Wärmebrücken (Balkonauskragungen, Fensterstürze)
  • Luftdichtigkeit des Gebäudes (Rolladenkästen, Dunstabzugshauben)
  • Kompaktheit des Gebäudes (Erker, Gauben)
  • Heizungsanlage, Warmwasserbereitung (Heizungspumpen, Zirkulationspumpen, Heizungssteuerung, Dämmung der Rohre)
  • Einsatz regenerativer Energien (Photovoltaik, Solarthermie, Pellets, Stückholz)
  • Passivhauselemente (Lüftungsanlage, Dreifachverglasung)
  • Nutzerverhalten (Lüftungsverhalten, Vermeidung von Standby-Verlusten)
  • Fördermöglichkeiten (KfW, BAFA)
  • Sinnvolle Reihenfolge durchzuführender Maßnahmen (wirtschaftlich, bautechnisch)

 

4. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die entsprechenden Änderungen in den Richtlinien des Energiesparförderprogramms vorzunehmen. Diese Änderungen treten mit der Veröffentlichung des Energiesparförderprogramms 2019 ab dem 01. Januar 2019 in Kraft.

Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, für 2020 ein neues Energiesparförderprogramm zu erarbeiten und dieses dem Gemeinderat rechtzeitig vorzulegen.