GR Vilgertshofer betritt um 19.37 Uhr den Sitzungssaal.
Einführung: Zweiter Bürgermeister Herr Dr. Sklarek
Sachvortrag: Frau Heckl
Wortmeldung: GRe Mc Fadden, Rindermann, Ebner
Es wird hinterfragt, welche Mehrbelastung diese Änderung für die Eltern bedeute und ob für Krippen und Kindergärten eine Staffelung vorgenommen werden könne.
Der 2. Bürgermeister Herr Dr. Sklarek führt aus, dass Kindergärten unterschiedliche Elternbeiträge erheben.
Frau Heckl informiert, dass für Krippenkinder aufgrund des erhöhten Betreuungsaufwandes eine erhöhte Förderung nach BayKiBiG gezahlt werde.
Beschluss:
1.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der
Beschlussvorlage Ö0760.
2. Der Gemeinderat beschließt, allen Kinderbetreuungseinrichtungen, die einen privaten Mietvertrag geschlossen haben, einen Mietkostenzuschuss in Höhe der Differenz zwischen 7,00€/qm und x€/qm (tatsächliche Miete) maximal aber bis zu einer Miethöhe von 12,00€/qm zu gewähren und von allen Betreuungseinrichtungen in gemeindeeigenen Gebäuden künftig eine Nettomiete von 7,00€/qm zu verlangen.